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Regensburger Dom

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Kirche zieht Konsequenz aus Deggendorfer Missbrauchsprozess

Ein Ex-Priester ist wegen Kindesmissbrauchs vom Landgericht Deggendorf zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden - dieses Urteil bleibt nicht ohne Konsequenzen. Das Bistum Regensburg reagiert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der Deggendorfer Missbrauchsprozess gegen einen Ex-Priester bleibt im Bistum Regensburg nicht ohne Folgen. Die Diözese nehme den Fall zum Anlass, allen Pfarrern die geltenden Meldepflichten im Umgang mit Gastpriestern einzuschärfen, kündigte Bistumssprecher Clemens Neck heute an.

Vorschriften müssen eingehalten werden

Für einzelne Tätigkeiten wie das Zelebrieren eines Gottesdienstes bei einem Besuch ist es nach den Worten des Sprechers "unbedingt notwendig", dass sich die Pfarrer den Dienstausweis ihres Gastes zeigen lassen. Vor Beginn einer längeren seelsorglichen Tätigkeit müssten Ausweis, polizeiliches Führungszeugnis und eine Unbedenklichkeitserklärung dem Ordinariat zur Genehmigung vorgelegt werden.

Vertrauen erschlichen

Ein bereits einschlägig vorbestrafter und seit vielen Jahren mit Berufsverbot belegter Ex-Priester war am Donnerstag zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt und auf unbefristete Zeit in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Anderthalb Jahre vor seiner Verhaftung im Oktober 2016 erschlich er sich mit einem gefälschten Dienstausweis das Vertrauen eines Pfarrers im Landkreis Deggendorf. Dieser ließ ihn für mehrere Monate in einem Pfarrhaus wohnen. Der 53-Jährige hielt eigenständig Messen, betreute Jugendgruppen und nahm Beichten ab. Auf diese Weise machte er sich an weitere Opfer heran. 

Betrüger hätte gestoppt werden können

Das Bistum erfuhr nach eigenen Angaben erst kurz vor der Verhaftung des Mannes von dessen mehrmonatigem Aufenthalt in der Diözese. Als "routinierter Betrüger" habe er einen "leichtgläubigen Pfarrer" angetroffen, "den er ausnutzen konnte", so der Bistumssprecher. Wäre das Ordinariat informiert worden, dass ein Priester einer anderen Diözese seelsorgliche Tätigkeiten übernehmen solle, hätte es sich routinemäßig mit der Diözese in Verbindung gesetzt, in der der Priester geweiht wurde, versicherte der Sprecher. Im aktuellen Fall wäre dies das polnische Erzbistum Stettin gewesen, wo der Mann 1994 geweiht, aber schon kurz darauf für unbestimmte Zeit beurlaubt worden war.