Der angeklagte Motorradfahrer mit seinem Anwalt
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"Kalteck"-Raserunfall: Mildere Strafe für Motorradfahrer

Im Revisionsprozess um einen tödlichen Raserunfall bei Kalteck ist ein 57-jähriger Mann nun zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Er war als Motorradfahrer an einem illegalen Rennen beteiligt. Im ersten Prozess war die Strafe höher.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Revisionsprozess um einen tödlichen Raser-Unfall in Kalteck im Landkreis Regen im Jahr 2018 ist heute am Landgericht Deggendorf das Urteil gefallen. Der erneut vor Gericht stehende Motorradfahrer wurde wegen der Teilnahme an einem unerlaubten Kraftfahrzeugrennen, fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Zwei Monate seien bereits als vollstreckt anzusehen, sagte die Vorsitzende Richterin.

Mildere Strafe als im ersten Prozess

Damit bekam der 57-Jährige eine mildere Strafe. In einem ersten Prozess im Jahr 2019 am Landgericht Deggendorf hatten die Richter ihn und einen weiteren Angeklagten zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt.

Der Staatsanwalt hatte zuvor in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert, der Verteidiger des Motorradfahrers zwei Jahre auf Bewährung. Mit dem Urteil ging der Revisionsprozess nach nur einem Verhandlungstag zu Ende und damit früher als erwartet.

Entschuldigung zum Prozessauftakt

In dem Prozess las der angeklagte Motorradfahrer am Vormittag eine schriftliche Erklärung vor. Er gab zu, ein Rennen gefahren zu sein und "verantwortungslos" gehandelt zu haben. Er habe eingesehen, dass er die strafrechtlichen Folgen zu tragen habe. Gleichzeitig betonte der 57-Jährige, dass er den Unfall mit einem Toten und drei Verletzten nicht unmittelbar selbst verursacht habe.

Daneben entschuldigte sich der Angeklagte bei den Opfern. Er mache sich ständig Vorwürfe, dass sie mit den Folgen des Unfalls leben müssten. "Mit dieser Schuld werde ich weiterleben müssen", sagte er. Bei der anschließenden Vernehmung sprach der Angeklagte von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Anfeindungen gegenüber ihm und seiner Familie seit dem Unfall.

Witwe berichtet von Unfall-Folgen für sie und ihren Sohn

Die Frau des Toten ist Nebenklägerin in dem Prozess. Auf die spätere Frage ihres Anwalts, warum er nie versucht habe, seine Mandantin und ihren Sohn zu kontaktieren, antwortete er: "Weil ich der Meinung war, sie möchten das nicht".

Neben dem Angeklagten wurden heute die drei Verletzten des Unfalls gehört sowie die Frau des Toten. Sie berichteten von den Folgen des Unfalls. Die 37-jährige Witwe schilderte unter anderem, wie ihr Alltag mit ihrem Sohn aussieht, der bei dem Unfall schwer verletzt wurde und seitdem behindert ist. Die Tage sind nach Aussage der 37-Jährigen geprägt von Therapien oder anderen ärztlichen Terminen. Sie kämpfe jeden Tag genauso wie ihr Sohn, der wieder einigermaßen am Leben teilnehmen wolle.

Außerdem spricht sie von einer psychischen Belastung, nicht nur für ihren Sohn, sondern auch für sie selbst. Sie habe Angst vor der Zukunft und was diese für ihren Sohn bringen mag. "Aber wir reden viel darüber. Das macht uns stark", so die 37-Jährige.

Auch ihr heute 13-jähriger Sohn wurde in den Zeugenstand gerufen und selbst zu seinen körperlichen Einschränkungen seit dem Unfall befragt.

Illegales Rennen mit waghalsigen Fahrmanövern

Der 57-jährige Motorradfahrer soll sich im Juli 2018 mit einem Sportwagen-Fahrer ein illegales Rennen geliefert haben. Der Sportwagen-Fahrer krachte frontal in einen entgegenkommenden Oldtimer. Der Fahrer des Oldtimers, ein damals 38-jähriger Familienvater, kam ums Leben. Bei ihm im Auto saß sein damals zehnjähriger Sohn. Neben ihm wurden zwei weitere Menschen bei dem Unfall verletzt. Der Fall sorgte damals überregional für Aufsehen und ist seitdem als "Kalteck-Prozess" bekannt.

Das Landgericht Deggendorf hatte beide Raser 2019 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Während der Autofahrer bereits seine Strafe angetreten hat, legten die Witwe des verstorbenen Mannes als Nebenklägerin und ihr Anwalt Revision gegen das Urteil für den Motorradfahrer ein. Sie wollten eine höhere Strafe erreichen.

BGH: Motorradfahrer am Unfall nicht unmittelbar beteiligt

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe änderte das Urteil des Landgerichts Deggendorf gegen den Motorradfahrer im Dezember 2021 zugunsten des Verurteilten ab und hob das Strafmaß auf. Die Richter sahen keine unmittelbare Unfallbeteiligung des Motorradfahrers.

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