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Marcel Huber

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Huber weist Kritik am bayerischen Luftreinhalteplan zurück

Gestern das Urteil – heute die Reaktion der Staatsregierung. Staatskanzleiminister Marcel Huber kritisierte die Wortwahl des Verwaltungsgerichts München in der gestrigen Verhandlung als "unangemessen". Von David Friedmann

Das Kabinett sei sich in dieser kritischen Einschätzung heute einig gewesen. Man werde Rechtsmittel einlegen. Huber verwies darauf, dass bisher noch nicht höchst richterlich geklärt sei, ob pauschale Dieselfahrverbote rechtmäßig seien.

Gericht: Plan sei substanzlos

Die Verwaltungsrichterin Martina Scherl hatte den Luftreinhalteplan der Staatsregierung als substanzlos gebrandmarkt: "Es sind viele Schlagworte dabei, denen aber keine konkreten Maßnahmen gegenüberstehen“, so Scherl. "Ich glaube, Sie verkennen den Ernst der Lage. Mit diesem allgemeinen Blabla im Entwurf des Luftreinhalteplans genügen sie nicht den Vorgaben des Gerichts." Außerdem, so Richterin Scherl, sei es völlig neu und "auch ein Unding“, dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte.

Grüne sehen Staatsregierung als Ladendieb

Das Münchner Verwaltungsgericht hatte gestern festgestellt, dass die bisherigen Maßnahmen des Freistaats zur Luftreinhaltung in München nicht ausreichen. Nach Ansicht der SPD verstößt die Staatsregierung mit ihrem mangelnden Engagement gegen die Luftverschmutzung in München bewusst gegen Recht und Gesetz. Die Grünen bemängeln, dass es der CSU-Regierung am Respekt vor der Judikative fehle und vergleichen sie mit einem Ladendieb, der immer wieder rückfällig werde, weil er keine harte Strafe zu befürchten habe.