Mitarbeitende in einem Büro (Symbolbild).
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Holetschek plädiert für Auskunftsrecht über Impfstatus

Im Kampf gegen Corona befürwortet Gesundheitsminister Holetschek, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach dem Impfstatus fragen dürfen. Arbeitsminister Heil sieht das anders. Auch wenn Chefs ihre Mitarbeiter jetzt zum Impfen motivieren sollten.

Der bayerische Gesundheitsminister macht sich für ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber über den Impfstatus der Mitarbeitenden stark. "Im Kampf gegen die Corona-Pandemie müssen wir immer wieder auch über ungewöhnliche Schritte nachdenken", sagte Klaus Holetschek der "Augsburger Allgemeinen".

Holetschek für ernsthafte Prüfung des Auskunftsrechtes

Im konkreten Fall heiße das, so der CSU-Politiker weiter: "Der Datenschutz bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist selbstverständlich ein hohes und schützenswertes Gut. Aber unser aller Ziel muss es sein, Infektionen auch an den Arbeitsplätzen, wo immer möglich, zu vermeiden."

Ähnlich äußerte sich Holetschek am Dienstagabend auch in der BR Rundschau: "Datenschutz ist ein wichtiges Thema. Aber es macht schon auch Sinn, das zumindest sehr ernsthaft zu prüfen, ob das möglich ist und vielleicht auch dann durchzuführen", so der Gesundheitsminister im BR.

  • Zum Artikel: Frage nach Impfstatus: Was darf der Arbeitgeber?

"Schritt könnte Sicherheitsgefühl aller Mitarbeiter verbessern"

Holetschek befürwortet, dass Arbeitgeber ein Auskunftsrecht über den 3G-Status (also: geimpft, genesen oder getestet) ihrer Mitarbeitenden bekommen. "Dieser Schritt könnte zum Beispiel die Umsetzung konkreter Hygienekonzepte am Arbeitsplatz erleichtern und zugleich das Sicherheitsgefühl aller Mitarbeitenden verbessern." Es sei klar: "Wer weiß, dass um ihn herum alle geimpft sind, muss sich auch weniger Sorgen vor einer Ansteckung machen."

Gesetz ändern? Politiker uneins

Bayern ist als Bundesland für das Arbeitsschutz-Thema nicht zuständig. Deshalb, so Holetschek weiter, sei hier Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gefordert. Der sieht derzeit allerdings keine rechtliche Grundlage für eine mögliche Abfrage des Impfstatus durch den Arbeitgeber.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Wie Arbeitsminister Heil mitteilte, sollen die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus zu motivieren. Ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus gibt es aber nicht.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Corona-Regeln für Unternehmen und Mitarbeiter weiter bis zum 24. November gelten.
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Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass die Corona-Regeln für Unternehmen und Mitarbeiter weiter bis zum 24. November gelten.

Heil hatte zuvor in der ARD betont, dass der Arbeitgeber kein Recht habe, die Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers einzusehen, denn dies seien sehr persönliche Daten. Neu in der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Erkrankung an Covid-19 zu informieren - ebenso wie über Möglichkeiten einer Impfung. Aber noch ist offen, ob sich Heil mit dieser Haltung durchsetzt. Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums laufen die Gespräche.

Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte jüngst zum Thema Impfstatusabfrage gesagt, er sei hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften. Er tendiere "zunehmend zu ja".

  • Zum Artikel: Impfstatus-Abfrage durch Arbeitgeber? Politik uneinig

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