Medienvertreter filmen den Angeklagten im Landgericht Traunstein.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Uwe Lein

Medienvertreter filmen den Angeklagten im Landgericht Traunstein.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Hanna-Prozess: Gericht weist Befangenheitsantrag zurück

Der Prozess um den mutmaßlichen Mord an Hanna aus Aschau kann fortgesetzt werden. Die gesetzlich vorgesehene Vertretungskammer am Landgericht Traunstein hat den Befangenheitsantrag gegen die Richter als unbegründet zurückgewiesen.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Der Prozess um den mutmaßlichen Mord an der 23-jährigen Hanna aus Aschau muss nicht neu aufgerollt werden. Das Landgericht Traunstein hat, wie es am Mittwoch mitteilte, den Befangenheitsantrag der Verteidigung als unbegründet zurückgewiesen.

Anfang vergangener Woche hatte die Wahlverteidigerin Regina Rick einen Befangenheitsantrag gegen alle drei am Prozess beteiligten Berufsrichter gestellt. Anlass war ein in den Akten aufgeführter E-Mailverkehr zwischen der Vorsitzenden Richterin und einem der beiden Staatsanwälte. Regina Rick sah in den Mails Hinweise, dass sich das Gericht bereits festgelegt habe, obwohl die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen war.

Vertretungskammer sieht nur Austausch über "rechtlichen Hinweis"

Nun haben andere Richter am Landgericht Traunstein - die gesetzlich vorgesehene Vertretungskammer - diesen Antrag geprüft. Sie bewerten die E-Mails ganz anders als die Verteidigung. Demnach hätten sich die Richterin und der Staatsanwalt nicht über ein mögliches Urteil ausgetauscht, sondern lediglich über einen "rechtlichen Hinweis".

Mit einem rechtlichen Hinweis müssen Gerichte die Angeklagten aufklären, wenn sich rechtliche Gesichtspunkte im Laufe des Prozesses verändern. Also zum Beispiel, wenn das Gericht im Laufe des Prozesses von einem anderen Straftatbestand ausgeht als dem, der in der Anklageschrift steht.

Dem Angeklagten im Hanna-Prozess wird in der Anklageschrift "heimtückischer Mord" vorgeworfen. Anfang des Jahres wies die Vorsitzende Richterin ihn jedoch darauf hin, dass bei einer Verurteilung auch unter anderem der Straftatbestand des Totschlags in Betracht komme.

Vorsitzende Richterin war zu rechtlichem Hinweis verpflichtet

Die Vertretungskammer, die über den Befangenheitsantrag entschieden hat, weist darauf hin, dass die Richterin gesetzlich verpflichtet war, diesen Hinweis zu machen. Im E-Mailverkehr zwischen ihr und dem Staatsanwalt sei es genau um diese rechtliche Erörterung gegangen. Der Prozess geht am morgigen Donnerstag weiter. Dann entscheidet das Gericht voraussichtlich darüber, ob weitere Beweisanträge der Verteidigung angenommen werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die 23-jährige Hanna beim Joggen aus sexuellen Motiven überfallen, bewusstlos geschlagen und in einen Bach geworfen zu haben, wo sie ertrank. Die Verteidigung geht davon aus, dass es sich auch um einen Unfall gehandelt haben könnte. Gutachter, die bisher ausgesagt haben, stufen das als unwahrscheinlich ein. Wann ein Urteil fällt, ist noch unklar.

Bildrechte: Bayerischer Rundfunk 2024
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Vorsitzende Richterin Jaqueline Aßbichler - die Verteidigung hatte ihr und zwei anderen Richtern Befangenheit vorgeworfen.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!