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Günther Felbinger

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Abgeordneter Felbinger: Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung

Der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger ist vom Landgericht München I zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt worden - wegen Betrugs. Laut Gericht haben sich Sachverhalt und Anklage "umfassend" bestätigt.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Der parteilose Landtagsabgeordnete Günther Felbinger (vormals Freie Wähler) ist wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Schuldspruch des Münchner Landgerichts lautet auf Betrug in fünf Fällen. Zwischen 2009 und 2015 hatte Felbinger mittels Scheinverträgen seine Mitarbeiterpauschale missbraucht und den Landtag um knapp 56.000 Euro betrogen. Das sehen die Richter als erwiesen an. Felbinger hatte demnach in fünf Fällen zum Schein Arbeits- und Werkverträge geschlossen, für die keine Leistungen erbracht wurden.

Umfassendes Geständnis zu Prozessbeginn

Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung gefordert, die Verteidigung hatte auf weniger als ein Jahr auf Bewährung plädiert.

Felbinger hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Er räumte in der Verhandlung auch ein, einen Vermieter seiner Geschäftsräume zum Schein als Mitarbeiter eingestellt zu haben, um so das Geld für die Miete vom Parlament zurückzubekommen.

Im Januar war der 55-Jährige bei den Freien Wählern ausgetreten, sitzt aber als fraktionsloser Abgeordneter weiterhin im Maximilianeum. Er zahlte laut Staatsanwaltschaft rund 60.000 Euro an den Landtag zurück, um den Schaden auszugleichen.