Rotes Ampelpärchen in München.
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Rotes Ampelpärchen in München.

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Grünes Licht für queere Ampelpärchen in München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht die schwulen und lesbischen Ampelpärchen in München als Zeichen der Toleranz. Unter anderem deshalb hat er die Klage eines Münchners gegen sie nicht zugelassen. Es ist die zweite Niederlage für den Kläger.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Die schwulen und lesbischen Ampelpärchen in München dürfen bleiben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Berufungsklage eines Münchners nicht zugelassen. Zuvor war der Mann bereits beim Verwaltungsgericht gescheitert.

Ampelpärchen verletzen keine Rechte

Zwei rote Frauen stehen Hand in Hand, zwei grüne Männer marschieren händchenhaltend los. Diese Motive sind seit 2019 an sechs Übergängen im Glockenbach- und im Gärtnerplatzviertel zu sehen. Ein Münchner ging aus vielerlei Gründen juristisch dagegen vor, unter anderem fand er, seine minderjährige Tochter werde durch die Ampelpärchen politisch mit von ihm unerwünschten Inhalten indoktriniert. Die Richter sahen seine Rechte aber nicht verletzt.

Piktogramme als "Botschaft der Sympathie"

Für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind die Piktogramme "eine Botschaft der Sympathie" an homosexuelle Menschen und zugleich "eine Aufforderung an die Mehrheitsgesellschaft zu Toleranz gegenüber Menschen mit abweichender sexueller Orientierung“. Die Stadt übe dadurch keineswegs in unzulässiger Weise lenkend Einfluss auf die Meinungsbildung aus.

Aufruf zu Toleranz gegenüber dem "Anderssein"

Vielmehr unterstützt sie nach Ansicht des VGH wesentliche Prinzipien des Zusammenlebens: "Toleranz als geistige Haltung, die auf Beachtung, Achtung und Duldsamkeit dem anderen gegenüber in seinem Anderssein, nicht aber auf Beliebigkeit oder Meinungslosigkeit gerichtet ist, stellt ein Verfassungsprinzip dar, dessen Gehalt aus verschiedenen Verfassungsbestimmungen, insbesondere den Grundrechten, abgeleitet wird.“ Davon umfasst sei "ersichtlich auch die Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen.“

OB Reiter begrüßt VGH-Entscheidung

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich erfreut über die endgültige Abweisung der Klage. "München ist weltoffen, vielfältig und tolerant", betont er: "Genau dafür stehen auch die Ampelpärchen." Die bayerische Landeshauptstadt hatte die Ampelpärchen nach Wiener Vorbild erstmals beim Christopher Street Day 2015 angebracht. 2019 wurden sie dann zur Dauereinrichtung.

Auch andere Städte setzen auf symbolträchtige Ampelzeichen. So gibt es ähnliche Piktogramme etwa in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln und Hannover.

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