Nach den unzulässigen Baggerarbeiten am streng geschützten Rappenalpbach im Allgäu will sich heute das Augsburger Verwaltungsgericht mit dem Fall beschäftigen. Im Vorfeld der Verhandlung der Klage einer Alpgenossenschaft gegen den Freistaat hat es nach Angaben einer Gerichtssprecherin Vergleichsverhandlungen gegeben.
In der mündlichen Verhandlung gehe es nun zunächst darum, einen möglichen Vergleich festzuzurren. Sollten die Gespräche zwischen den Parteien scheitern, wird das Verfahren voraussichtlich auf einen späteren Termin vertagt.
Renaturierung des Rappenalpbachs geplant
Im vergangenen Jahr hatte die Genossenschaft Baggerarbeiten an dem Bach in der Nähe von Oberstdorf vorgenommen und das Gewässer dadurch nach Ansicht von Naturschützern weitgehend zerstört. Jetzt ist die Renaturierung des Rappenalpbachs geplant.
Dass die Arbeiten nicht zulässig waren, hatten in Eilverfahren bereits das Verwaltungsgericht in Augsburg und auch der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt. Streit gibt es allerdings zwischen der Genossenschaft und dem Landratsamt Oberallgäu über die Verantwortung.
Strafermittlungen wegen Naturzerstörung
Denn die Kreisbehörde hatte gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt. Wegen der Naturzerstörung gibt es auch Strafermittlungen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird derzeit ein Gutachten erstellt, das allerdings erst im Herbst vorliegen soll.
Der Bund Naturschutz in Bayern hatte im Vorfeld des Gerichtstermins erneut eine umfassende und baldige Renaturierung des Rappenalpbachs verlangt. "Wir befürchten einen Minimalkonsens, wenn Freistaat Bayern und Alpgenossenschaft sich die Kosten für eine Renaturierung des Rappenalpbachs teilen müssen", sagte der Landesvorsitzende Richard Mergner.
Mit Informationen von dpa.
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