Das Freizeitland Geiselwind
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Freizeitpark-Geschäftsführer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der Geschäftsführer des Freizeit-Lands Geiselwind ist wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Das Landgericht Würzburg hat den Geschäftsführer des Freizeit-Lands Geiselwind am Montag wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf BR-Anfrage mit.

Der 39-jährige Geschäftsführer muss darüber hinaus die unterschlagenen Sozialabgaben und Steuern im Rahmen einer Schadenswiedergutmachung – es soll sich laut Staatsanwaltschaft um insgesamt etwa 374.000 Euro handeln – in monatlichen Raten in Höhe von 2.000 Euro zurückzahlen. Bereits beim Prozessauftakt am vergangenen Donnerstag hatte der Geschäftsführer des Freizeitparks gestanden, den Geldbetrag veruntreut und unterschlagen zu haben.

Mitarbeitern mehr bezahlt, als angegeben

Seinen rumänischen Mitarbeitern hatte er mehr Gehalt ausbezahlt als auf dem Lohnzettel tatsächlich angegeben. Der entstandene Schaden für den Fiskus beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf etwa 130.000 Euro. Zudem hat er seine rumänischen Saisonkräfte ausgenutzt, indem er sie deutlich länger arbeiten ließ, als vertraglich vereinbart. Mehr bezahlt hat er ihnen aber nicht. Seine Arbeiter ließ er nach Angaben der Ermittler in der Hauptsaison sieben Tage durcharbeiten, manchmal von acht bis 22.00 Uhr.

Kurzarbeitergeld bezogen – trotzdem Vollzeit arbeiten lassen

Sozialabgaben entrichtete er von 2017 bis 2019 nur unvollständig. Des Weiteren bezog der Geschäftsführer des Freizeitparks während der Corona-Pandemie für 20 seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitergeld in Höhe von 244.000 Euro. Das Geld wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft jedoch zu Unrecht ausbezahlt, denn das Geld setzte er für Renovierungs- und Pflasterarbeiten im Freizeit-Land ein. Während der coronabedingten Schließung wurde dort normal – also in Vollzeit – gearbeitet und renoviert.

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