Weil er mindestens fünf Fotos einer 15-Jährigen auf einem pornografischen Internetblog stellte, hat das Landgericht Schweinfurt einen Mann zu 8.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Beklagte hatte sich die Fotos aus dem Facebook-Profil der Klägerin verschafft. Er forderte mit der Veröffentlichung der Fotos andere Nutzer des pornografischen Internetblogs auf, aus den Fotos der Klägerin weitere Bilder zu erstellen, auf denen dargestellt ist, wie auf die Fotos der Klägerin ejakuliert wird. Weiterhin sollten sie pornographische Fotomontagen herstellen oder sexuell anzügliche Kommentare zu den Fotos abgeben.
Privat- und Intimsphäre verletzt
Laut einer Sprecherin des Landgericht Schweinfurt hat der Mann die Klägerin nicht nur in ihrer Privatsphäre, sondern auch in ihrer Intimsphäre verletzt. Es liege ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin vor. Auch wenn die Klägerin nicht namentlich genannt worden sei, müsse sie befürchten, dass Personen aus ihrem sozialen Umfeld im Internet auf die Fotos stoßen und sie erkennen könnten. Der Beklagte habe hierbei auch in dem Bewusstsein gehandelt, dass er durch seine Handlung die Klägerin in einer besonders ekelhaften Art und Weise herabwürdige.
16 weitere Opfer fordern Schadensersatz
Der Mann wurde bereits wegen ähnlicher Vergehen vom Amtsgericht Bad Neustadt zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. 16 weitere ähnlich betroffene Frauen fordern von dem Mann Schadensersatz in Höhe von rund 190.000 Euro.