Neubau eines Mehrfamilienhauses in München
Bildrechte: pa/dpa/Tobias Hase
Bildbeitrag

Neubau eines Mehrfamilienhauses in München

Bildbeitrag
>

#Faktenfuchs: Wie steht Bayern beim sozialen Wohnungsbau da?

#Faktenfuchs: Wie steht Bayern beim sozialen Wohnungsbau da?

Ein Zuschauer wollte in der BR-Wahlarena wissen, wie es um den sozialen Wohnungsbau in Bayern steht. Der #Faktenfuchs erklärt, warum die Zahl der Sozialwohnungen sinkt - und was die Regierung dagegen tun will.

Auch in der BR-Wahlarena ging es um ein Thema, das vielen Bayern unter den Nägeln brennt: bezahlbare Mieten. Ein Bürger wollte wissen, wie es um den sozialen Wohnungsbau in Bayern steht. Die Zahl der Sozialwohnungen sei in den letzten Jahrzehnten in Bayern zurückgegangen, kritisierte Grünen-Fraktionschef Hartmann:

Wir hatten 1988 495.000 Sozialwohnungen in Bayern. 2014 waren es noch 148.000. Wir haben in 30 Jahren 300.000 Sozialwohnungen in Bayern verloren. Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann
  • Dieser Artikel stammt aus dem Jahr 2018. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier

Zahl der Sozialwohnungen in Bayern rückläufig

Die Zahlen, auf die Hartmann sich beruft, stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom März 2017. Dort steht, dass es im Jahr 1988 in Bayern 495.240 Sozialwohnungen gab. Bis zum Jahr 2014 ist die Zahl auf 147.078 gesunken. Schon im TV-Duell mit Ministerpräsident Markus Söder hatte Hartmann diese Zahlen zitiert - und damit die Grundlage für diesen Faktencheck geliefert, den er auch selbst gelesen hat:

Die Zahlen stimmen übrigens, der BR hat einen Faktencheck gemacht nach dem letzten Duell und hat die Zahlen bestätigt. Ludwig Hartmann in der BR-Wahlarena am 2. Oktober

Bis 2016 schließlich ist die Zahl der Sozialwohnungen nach Angaben der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt auf rund 138.000 zurückgegangen.

Bei der Einordnung der bayerischen Sozialwohnungszahlen muss man allerdings wissen, dass Bayern auch sozial gebundenes selbstgenutztes Wohneigentum fördert. "Da gerade im Freistaat Bayern der Förderung selbstgenutzten Eigenwohnraums hohe Priorität eingeräumt wird, wird die Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit preisgünstigen und angemessenen Wohnungen durch die Betrachtung nur der sozial gebundenen Mietwohnungen systematisch unterschätzt", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken.

In fast allen Bundesländern ging die Zahl der sozial geförderten Mietwohnungen laut der Großen Anfrage in den letzten Jahren zurück. Zum einen, weil die öffentliche Hand einen Teil ihrer Immobilien, in denen zum Teil auch Sozialwohnungen sind, verkauft hat. In Bayern erregte zum Beispiel der Verkauf der GBW-Wohnungen an private Investoren jahrelang die Gemüter.

Zum anderen, weil Sozialwohnungen nach einer bestimmten Zeit von 20 bis 30 Jahren aus der Sozialbindung fallen. In den letzten Jahren fielen ständig mehr Wohnungen aus der Sozialbindung als durch Neubau hinzukamen. Seit 2006 gab es nach Angaben des Verbandes der Bayerischen Wohnungswirtschaft kein einziges Jahr, in dem mehr Sozialwohnungen gebaut worden wären als Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen sind.

Dauer der Sozialbindung soll steigen

Um dem Trend der sinkenden Sozialwohnungen entgegenzuwirken, setzt die Staatsregierung auf eine Verlängerung der so genannten Bindungsfrist, wie Ministerpräsident Söder auch im TV-Duell am 26. September 2018 erklärte:

"Der Freistaat nimmt Geld in die Hand und verlängert die Sozialbindungsfrist von 25 auf 40 Jahre." Ministerpräsident Markus Söder

Die Sozialbindungsfrist gilt für Bauvorhaben, bei denen der Investor bei der zuständigen Bewilligungsstelle (Bezirksregierungen, sowie die Städte München, Nürnberg und Augsburg) Darlehen und Zuschüsse aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragt. Werden die Fördermittel genehmigt, schließt der Investor einen Darlehensvertrag mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, die ihm das Geld auszahlt.

Die Länge der Sozialbindungsfrist ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, bewegt sich aber meist im Rahmen von 20 bis 30 Jahren. In Bayern waren es bislang 25 Jahre, seit August können Investoren auch eine 40-jährige Bindung eingehen. Bei den bestehenden 25-jährigen Sozialbindungen versucht die Regierung die Vermieter mit günstigeren Zinskonditionen zu einer Verlängerung um weitere 15 Jahre zu bewegen. Vermieter, bei denen die Sozialbindung in den nächsten fünf Jahren ausläuft, bekommen eine niedrigere Verzinsung ihres Restdarlehens, wenn sie die Sozialbindung um 15 Jahre verlängern: Der Zinssatz sinkt dann von 5,75% auf 1,75%.

Allerdings kann sich jeder Investor bei einem neu zu förderndem Objekt entscheiden, ob er eine Sozialbindung von 25 oder von 40 Jahren eingeht. Es hat also keine generelle Verlängerung der Sozialbindung stattgefunden. Dennoch begrüßen auch die Grünen die 40-Jahres-Option: "Eine 40-jährige Sozialbindung ist auch in unserem Sinne", teilt Fraktionssprecher Holger Laschka mit.

Anspruch haben Geringverdiener

Investoren, die den Neubau von Mietwohnungen mit bayerischen Mitteln fördern lassen, müssen diese Wohnungen also für 25 oder 40 Jahre als Sozialwohnungen vermieten. Anspruch auf eine Sozialwohnung haben Geringverdiener-Haushalte. Je nach Haushaltsgröße gibt es unterschiedliche Grenzen, die im Bayerischen Wohnraumsförderungsgesetz festgehalten sind: 22.600 Euro im Jahr für einen Einpersonenhaushalt, 34.500 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 8.500 Euro, für jedes im Haushalt lebende Kind um 2.500 Euro.

Fazit: Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann hat recht, wenn er sagt, dass Sozialwohnungen in Bayern weniger werden. Abhilfe schaffen sollen laut CSU längere Sozialbindungsfristen. Ministerpräsident Söder hat dabei allerdings ein wenig übertrieben: Die Sozialbindung für staatlich geförderte Mietwohnungen ist nicht generell von 25 auf 40 Jahre erhöht worden, wie er sagte. Beide Fristen existieren parallel zueinander.