In den kommenden Jahren müssen zahlreiche Anlangen abgebaut werden; Ein Problem dabei: Die Rotorblätter - sie sind nur schwer zu recyclen
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Symbolbild: Blick auf Windkrafträder im Landkreis Würzburg. In den kommenden Jahren müssen zahlreiche Anlangen abgebaut werden.

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#Faktenfuchs: Wenn Windräder Müll produzieren

Die bayerische Staatsregierung kündigt an, Windräder errichten zu lassen. Zugleich müssen deutschlandweit in den kommenden Jahren tausende Windräder abgebaut werden. Ein Problem beim Rückbau sind die Rotorblätter. Sie lassen sich kaum recyceln.

Mehr Strom aus erneuerbaren Energien, dieses Versprechen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) heißt auch: mehr Windräder. Es ist eine der Aufgaben, die Söder in den kommenden Jahren umsetzen will und die für viele Diskussionen sorgt. In einer Analyse auf BR24 führen wir alle Projekte der bayerischen Staatsregierung vom Klimaschutz über das Volksbegehren Artenschutz bis hin zur Energiewende auf. Gerade das Thema Energiegewinnung diskutieren Nutzerinnen und Nutzer auf BR24 ausgiebig - vor allem Windkraft steht hierbei im Fokus. Dabei geht es weniger um die 10H-Regel, die vorsieht, dass Windräder nur in zehnfachem Abstand ihrer Höhe zu Wohnbebauung errichtet werden dürfen, sondern eher um die Frage, wie mit alten Windkraftanlagen umzugehen ist. Denn sowohl die Energiewirtschaft als auch die Politik gehen davon aus, dass deutschlandweit in den kommenden Jahren tausende Windanlagen abgebaut werden müssen.

Wann muss ein Windrad rückgebaut werden?

Die betriebliche Entwurfslebensdauer einer Windkraftanlage beträgt zwischen 20 und 25 Jahren. Dafür berechnen Hersteller die Standsicherheit des Turms und anderer tragender Bauelemente und bestimmen eine theoretische Lebensdauer. Die Angabe einer Entwurflebensdauer zwischen 20 und 25 Jahren geht aus Untersuchungen des Umweltbundesamtes (Quelle) und einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD hervor (Quelle).

Ob die Anlagen tatsächlich nach diesem Zeitraum stillgelegt werden müssen, ist nicht festgeschrieben. Vielmehr betont die Bundesregierung: "Erfahrungswerte zur tatsächlichen Lebensdauer liegen noch nicht vor."

Auch der Bundesverband der Windenergie spricht davon, dass Anlagen länger betrieben werden können und nennt diese Praxis "Weiterbetrieb". Es sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Lebensdauer in der Regel länger sei als die Entwurfslebensdauer, so der Bundesverband, da im tatsächlichen Betrieb oft die "Annahmen für diese Dauer nicht erreicht werden". Damit eine Windkraftanlage weiter betrieben werden kann, muss sie regelmäßig geprüft und bewertet werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des sogenannten “Repowering”, also des Ersetzens "alter, weniger leistungsfähiger Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere", wie das Umweltbundesamt auf seiner Homepage schreibt. Das passiert häufig schon vor Ende der Entwurfslebensdauer von 20 Jahren. Durch das Repowering können ältere Anlagen auf einen neueren Stand gebracht werden und entsprechend länger laufen. Für ein Repowering ist oftmals kein kompletter Rückbau der alten Anlage nötig, lediglich veraltete Teile (Rotorblätter oder Generatoren) werden ausgetauscht.

Es ist also durchaus möglich, eine Windkraftanlage - wenn sie nach 20 Jahren keine statischen Mängel aufweist und weiterhin wirtschaftlich rentabel ist - auch über die Entwurfslebensdauer hinaus zu betreiben.

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Kommentar auf BR24 Homepage - Behauptung: Nach 20 Jahren sind alle Windräder abzubauen - sie seien statisch unsicher.

Ab 2021: Rückbau in größeren Mengen

Dennoch rechnen Bundesregierung, Opposition und die Energiewirtschaft damit, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Anlagen abgebaut werden müssen. Eine Frage, die sich dabei immer wieder stellt: Wie umgehen mit alten Windrädern – und vor allem: wie recyceln?

Rechtlich sind die Betreiber der Windkraftanlage zum Rückbau verpflichtet (Quelle). Abgebaut wird ein Windrad nicht zwingend nur, wenn es marode ist, sondern auch wenn es zwar funktionstüchtig, aber wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist (wenn es zu wenig Strom produziert oder aus der EEG-Umlage gefallen ist). Viele Betreiber verkaufen deshalb ihre abgebauten und noch funktionierenden Anlagen ins Ausland. Aus Umweltsicht heikel ist das Verschrotten einer Anlage. Während der Beton aus dem Fundament oder der Stahl aus dem Masten noch verhältnismäßig einfach zu recyceln sind, wird es bei den Rotorblättern komplizierter. Denn sie bestehen aus einem komplexen Materialmix, in der Regel aus glasfaserverstärkten Materialien.

Problem bei Rückbau: Kunststoffe in Rotorblättern

Glasfaserkunststoffe (GFK) dürfen nicht auf Deponien gelagert werden, da sie nicht verrotten. Verfeuern kann man sie ebenfalls nicht, da sie kaum brennen. Derzeit ist nur eine Firma in Deutschland auf die Verarbeitung der abgebauten Rotorblätter spezialisiert. Das Unternehmen verarbeitet sie zu einem Ersatzbrennstoff für die Zementindustrie.

Dass nur ein Unternehmen derzeit Rotorblätter weiterverarbeiten kann, halten Branchenkenner für nicht ausreichend, um die steigende Anzahl ausgemusterter Windkraftanlagen zu bewältigen. So geht das Umweltbundesamt davon aus, dass ab 2021 verstärkt Windkraftanlagen außer Betrieb genommen werden. In einer aktuellen Studie warnt die Behörde, dass "die zu erwartenden Abfallmengen beim Rückbau ab 2021" zu "Engpässen bei den Recyclingkapazitäten für die faserverstärkten Kunststoffe der Rotorblätter" führen könnten und entsprechend "Risiken für Mensch und Umwelt beim unsachgemäßen Rückbau" drohten. (Quelle Pressemitteilung und Quelle Gesamtstudie)

Zehntausende Tonnen Rotorblätter bis 2025 zu recyclen

Auch der Bundesverband WindEnergie (BWE) geht von 1.000 bis 2.500 Abrissen oder Ersatzbauten von Windkraftanlagen in ganz Deutschland aus – und das pro Jahr bis 2025. Der Branchenverband rechnet dadurch mit einer anfallenden Müllmenge von 140.000 Tonnen alleine durch Rotorblätter bis ins Jahr 2025. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass ab dem Jahr 2024 "relevante Mengen” anfallen werden, und rechnet mit “maximal gut 70.000 Tonnen pro Jahr” an Schrott aus Rotorblättern.

Grund für Rückbau: Alter, Leistung, Ende der EEG-Umlage

Für den Rückbau gibt es mehrere Gründe. Zum einen sind viele Anlagen veraltet. Teilweise stammen sie aus den 1990er Jahren. Ihre Leistung genügt modernen Anforderungen oftmals nicht mehr. Zum anderen könnten gerade diese Anlagen in den kommenden Jahren als unrentabel gelten. Denn ab 2020 läuft für zahlreiche Anlagen die Bezuschussung durch das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) aus.

Im Jahr 2000 hat die damalige rot-grüne Regierung mit dem EEG die Förderung von Öko-Strom festgelegt. Die Laufzeit ist auf 20 Jahre festgeschrieben und garantiert den Betreibern von erneuerbaren Energien-Anlagen eine festgelegte Vergütung, also einen staatlichen Zuschuss für den Ökostrom. Derzeit wird jede Kilowattstunde mit 6,75 Cent bezuschusst. Fallen diese Zuschüsse weg, so Betreiber von Windanlagen, könnten sie nicht mehr rentabel sein, vor allem wenn die Anlagen schon in die Jahre gekommen sind.

Gerade die neuen Bundesländer rechnen mit einem signifikanten Rückgang der Windanlagen. So berichtete der MDR im vergangenen Jahr, dass bis 2025 "fast 70 Prozent der sächsischen Windräder stillgelegt und nur wenige ersetzt" werden könnten. Die Kosten für den Rückbau beziffert der MDR mit 30.000 Euro - pro Windrad.

Bayern: Rückbau erst in fünf Jahren

Die bayerische Landesregierung und die Betreiberfirmen von Windkraftanlagen gehen in Bayern davon aus, dass hier erst ab 2025 größere Mengen an Abfall aus der Windkraft zu verzeichnen sind. Denn im Freistaat begann der Ausbau der Windkraft erst verhältnismäßig spät, gegen Ende der 2000er Jahre.

Entsprechend werden die Anlagen auch später zurückgebaut. Betroffen sind dann vor allem die älteren Anlagen in den Landkreisen Kelheim und Tirschenreuth. Hier stehen seit Mitte der 1990er Jahre Windkraftanlagen. Diese Anlagen gelten mittlerweile als veraltet. Die Behörden rechnen mit einem signifikanten Rückbau ab dem Jahr 2025.

Fazit:

Die Betriebsdauer von Windkraftanlagen beträgt laut Herstellerangaben zwischen 20 und 25 Jahre. Das heißt nicht, dass die Anlagen dann zwangsläufig unsicher sind. Häufig sind sie nicht mehr rentabel, werden abgebaut und ins Ausland verkauft.

Wenn Anlagen verschrottet werden müssen, kommt es vor allem bei der Verwertung der Rotorblätter zu Problemen. Die darin verbauten Glasfaserkunstoffe (GFK) lassen sich nicht einlagern, da sie nicht verrotten und können nicht in Müllverbrennungsanlagen verheizt werden, da sie nur schwer entzündlich sind. Derzeit kann nur eine Firma in Deutschland die Rotorblätter weiterverwerten. Unklar ist, ob sich die Abfallwirtschaft schnell auf die anfallenden Mengen an Glasfaserkunstoffen umstellen kann. Ab 2021 werden die ersten größeren Mengen an Windkraftanlagen rückgebaut, ab 2024 rechnet das Umweltbundesamt mit “relevanten Mengen” an Rotorblättern, die entsorgt werden müssen. Aktuell warnt das Umweltbundesamt vor möglichen Engpässen ab dem kommenden Jahr.

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