Ein privater Bauherr hat in Langengeisling ein Haus gebaut und ist bei den Voruntersuchungen auf gut 20 Bajuwarengräber gestoßen.
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Ein privater Bauherr hat in Langengeisling ein Haus gebaut und ist bei den Voruntersuchungen auf gut 20 Bajuwarengräber gestoßen.

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Erdinger Verein will Nachbesserungen beim Denkmalschutzgesetz

Im April will der Landtag über eine neue Fassung des Denkmalschutzgesetzes entscheiden. Der Archäologische Verein Erding macht sich für die Nachbesserungen stark. Er will, dass Grundstückseigentümer bei Grabungskosten entlastet werden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Archäologische Verein Erding macht sich für Nachbesserungen bei der geplanten Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes stark. Am Dienstagabend hat er entsprechende Unterschriftenlisten an Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) übergeben.

Langengeisling: Bauherr entdeckt 20 Bajuwarengräber

Wo in den Augen des Erdinger Vereins das Problem liegt, wird etwa am Beispiel Langengeisling deutlich: Ein privater Bauherr hat dort ein Einfamilienhaus gebaut und ist bei den vorgeschriebenen Voruntersuchungen im Boden auf gut 20 Bajuwarengräber gestoßen. Untersuchung, Bergung und Dokumentation haben einen Betrag im mittleren fünfstelligen Bereich gekostet.

Grundstückseigentümer sollen für so etwas auch in Zukunft selbst aufkommen – soweit ihnen das zuzumuten ist, wie es im Denkmalschutzgesetz heißt. In der Praxis bedeute das meist, dass die Leute auf den Kosten sitzenbleiben, so die Erfahrungen des archäologischen Vereins Erding.

Änderung am Denkmalschutzgesetz: 1.200 Unterschriften gesammelt

Er möchte deshalb erreichen, dass dafür ein konkretes Limit festgelegt wird. Für alles, was jenseits der Zumutbarkeitsgrenze liegt, soll es Geld aus einem staatlichen Fonds oder die Möglichkeit für Steuerabschreibungen geben.

Für diese Forderung wurden innerhalb weniger Wochen 1.200 Unterschriften gesammelt und jetzt an Wissenschaftsminister Blume übergeben, der im Januar sagte, man müsse beim Denkmalschutz mit der Zeit gehen. Über die neue Fassung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes will der Landtag im April entscheiden.

Gesetzesänderung soll illegale Schätzgräber stoppen

Mit der Gesetzesänderung soll auch in Bayern wie in den andern Bundesländern ein "Schatzregal" eingeführt werden: Archäologische Bodenfunde gehen nach der Entdeckung dann automatisch in das Eigentum des Freistaats über, was der Erdinger Verein ausdrücklich begrüßt. Damit einher gehe auch das Verbot, auf bekannten Bodendenkmälern mit Metallsonden zu suchen und zu graben, erklärt der Vorsitzende Harald Krause.

Illegalen "Schatzgräbern" – laut Bayerischem Denkmalamt aktuell etwa 16.000 Personen in Bayern - "wird damit ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben und dem Verlust von archäologischem Kulturgut für Wissenschaft und Forschung Einhalt geboten".

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