Kanzler Olaf Scholz (SPD, M.) gemeinsam mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU, r.) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) (Archivbild)
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Kanzler Olaf Scholz (SPD, M.) gemeinsam mit Ministerpräsident Markus Söder (CSU, r.) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) (Archivbild)

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Erbschaftsteuer: Kann sich Bayern durchsetzen?

Bayern verlangt höhere Freibeträge bei der Erbschaftsteuer, damit Erben nicht draufzahlen, wenn sie eine Immobilie bekommen, aber nicht selbst darin wohnen. Die Ampel zeigt sich grundsätzlich offen. Doch unter den Ländern steht Bayern noch allein da.

Im Bundesrat gibt es selten Überraschungen. Abstimmungen werden in Fachausschüssen vorbereitet. Und für die Abstimmung über das Jahressteuergesetz am Freitagvormittag empfiehlt der Finanzausschuss zuzustimmen.

Bayern lehnt es aber ab. Die CSU-geführte Staatsregierung befürchtet, dass durch das Gesetz das Übertragen von Immobilien durch Erbschaften und Schenkungen unter bestimmten Umständen teurer wird.

Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass der Immobilienwert für die Steuer möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt wird. Diese höhere Bewertung ist vor allem für Erben im Süden Bayerns ein Problem, denn hier sind die Preise für Grundstücke und Gebäude in den vergangenen Jahren besonders stark gestiegen. Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind aber seit 13 Jahren konstant.

Freibeträge sind seit 2009 unverändert

Derzeit zahlen Ehepartnerinnen oder Ehepartner ab einer halben Million Euro Steuern. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Wer die Immobilie selbst nutzt, zahlt in der Regel keine Steuern.

Laut Bayerischem Landesamt für Statistik wurde im Jahr 2021 Vermögen von gut 30 Milliarden Euro übertragen. Dadurch kassierten die Finanzämter im Freistaat fast 3,2 Milliarden Euro Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Größere Vermögen sind dabei eher selten. Etwa 13 Prozent der Erben und Beschenkten erhielten ein steuerpflichtiges Vermögen von einer halben Million Euro oder mehr. Nicht in der Statistik sind Erbschaften und Schenkungen unterhalb der Freibeträge.

Söder befürchtet "Ausverkauf"

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) befürchtet, dass sich viele Menschen gar nicht mehr leisten können, vererbte Häuser in der Familie zu halten. Um die Erbschaftssteuer zu bezahlen, könnten sie gezwungen sein, die Immobilien zu verkaufen. Söder spricht von der Gefahr "von Verlust von Heimat oder Ausverkauf".

Die Staatsregierung Bayerns will die Erbschaftssteuer deshalb reformieren. Die Freibeträge sollen nach ihrer Vorstellung angehoben werden. Außerdem sollten die Bundesländer die Steuer regional unterschiedlich erheben dürfen – was bei vielen anderen Bundesländern auf Skepsis stößt.

Bayern ist im Bundesrat isoliert

Das Nein aus Bayern zum Jahressteuergesetz im Bundesrat wird wohl erstmal keine Folgen haben. So wie es aussieht, wird es wie geplant in Kraft treten. Bayern beantragt zwar, ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat einzurichten. Doch gibt es dafür keine Unterstützer.

Söder hat für diesen Fall angekündigt, im nächsten Jahr eine Verfassungsklage auf den Weg zu bringen. Die Unterlagen dafür würden schon zusammengestellt. Der Ministerpräsident argumentiert, dass Grundstücke im Süden Bayerns nicht so behandelt werden können wie im Norden oder Osten. Ob das Bundesverfassungsgericht dieser Argumentation folgen würde, lässt sich derzeit nicht abschätzen.

Ampel ebnet Weg für höhere Freibeträge

Der Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern steht aber noch ein anderer Weg offen. Sie könnte unter den Bundesländern nach Verbündeten suchen, um in einem ersten Schritt die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer anzuheben.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat diesen Weg vor wenigen Tagen aufgezeigt. Er hält es für angebracht, die Freibeträge um 25 Prozent zu erhöhen. Die Erbschaftssteuer fließt allerdings komplett an die Bundesländer.

Deshalb sieht Lindner jetzt auch die Länder am Zug: "Der Ball liegt jetzt auf dem Elfmeterpunkt – jetzt müssen die Länder nur entscheiden, ob sie den Treffer landen wollen oder nicht." Möglich wurde das durch einen Kompromiss der Ampel.

Grüne wollen Freibeträge eigentlich beibehalten

Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP hatten vereinbart, höhere Freibeträge mitzutragen – sollten die Länder das vereinbaren. Die Grünen halten eine Erhöhung laut Fraktionschefin Katharina Dröge "für das falsche Signal", allerdings wollten sie den Kompromiss auch nicht blockieren.

Strategisch war das ein kluger Schachzug. Angriffe aus Bayern gegen die Ampel laufen so ins Leere. Und die FDP kann sich als Anwältin der Eigentümer profilieren. Bei der Partei Die Linke stößt der Ampel-Kompromiss dagegen auf Kritik. Sie hält es für notwendig, die Privilegien bei der Erbschaftssteuer abzuschaffen.

Skepsis bei anderen Bundesländern

Und auch die Bayerische Staatsregierung ist unzufrieden. Finanzminister Albert Füracker (CSU) hält es für "unglaubwürdig", das Thema den Ländern zu überlassen. Für ihn grenzt das Vorgehen der Ampel "an Arbeitsverweigerung". Das hört sich nicht danach an, als würde Bayern den Ball aufnehmen und auf die Suche nach Verbündeten gehen.

Bisher ist keine Landesregierung Bayern beigesprungen. Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg steht oft an der Seite Bayerns, weil das Land ähnliche Interessen hat. Auf Anfrage von BR24 heißt es zu höheren Freibeträgen aus Stuttgart: "Das Votum ist noch offen." Die Skepsis ist leicht zu erklären: Höhere Freibeträge bedeuten weniger Steuern für die Länder. Fazit: Bei der Erbschaftssteuer ist Bayern bisher allein zu Haus.

Bayerns Initiative gegen Erbschaftssteuer-Reform ist gescheitert
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Bayerns Initiative gegen Erbschaftssteuer-Reform ist gescheitert

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