Erleichterung bei den Anwohnern im Oberen Burgweg in Würzburg: Sie dürfen erst einmal in ihren Häusern bleiben. Demnach ist die Prüfung des Freistaats Bayern, dem einige Grundstücke dort gehören, beendet. Das bestätigt ein Schreiben des Bauministeriums, das am Donnerstag an die betroffenen Anwohner verschickt wurde.
Angebot: Kauf oder neuer Vertrag
Ende Mai soll es neue Angebote geben, die der Freistaat den Anwohnern unterbreiten will. Optionen sind dann ein Kauf des jeweiligen Grundstücks oder auch ein neuer Erbpacht-Vertrag. "Das weitere Vorgehen hängt von der Entscheidung des jeweiligen Erbbauberechtigten zu den vorgelegten Angeboten ab", so das Bauministerium am Freitag auf Anfrage.
Ralf Schaub, einer der betroffenen Anwohner, reagierte im BR-Gespräch erleichtert auf diese Nachricht: "Gefahr gebannt, wir können aufatmen", sagt er. Insgesamt sieben Grundstücke sind betroffen – sie sind mit Erbbaurecht bestellt und gehören dem Freistaat Bayern. Im Jahr 2023 laufen die derzeitigen Verträge aus.
Freistaat hat Eigenbedarf geprüft
Heuer im Januar hatten mehrere Anwohner Post von der zuständigen "Immobilien Freistaat Bayern GmbH" bekommen. Darin hieß es, dass der Freistaat das Grundstück möglicherweise selbst braucht und diesen Bedarf prüfen werde. Das Pikante an dem Fall: Noch 2018 hatte die "Immobilien Freistaat Bayern GmbH" in Aussicht gestellt, dass die Verträge verlängert werden können.
Die Anwohner verließen sich darauf und waren dementsprechend überrumpelt aufgrund der neuen Entwicklung. Die Überlegung nun war nämlich: die Grundstücke mit Geschosswohnungen neu bebauen und dadurch für mehr Familien bezahlbaren Wohnraum schaffen – hieß es im Februar auf Anfrage von der "Immobilien Freistaat Bayern GmbH". Die Anwohner mussten schließlich, bis zur Mitteilung jetzt, darum bangen, ob sie in ihren Häusern wohnen bleiben können.
Sonderfall bei zwei Grundstücken
Eine Art Sonderfall gibt es aber trotzdem: Das Bauministerium verfolgt konkrete Überlegungen für die Grundstücke mit den Hausnummern 16 und 18. Wie das Ministerium heute mitteilt, ist eine Bauvoranfrage für moderaten Geschosswohnungsbau bei der Stadt eingereicht worden. Die Doppelhaushälfte auf dem Grundstück mit der Nummer 16 solle aber bestehen bleiben, die Erbbauberechtigten könnten dementsprechend dort weiterhin wohnen. Für eine "akzeptable Lösung" sei die "Immobilien Freistaat Bayern" bereits mit den betroffenen Anwohnern beider Grundstücke in Kontakt.
💡 So funktionieren Erbbaurechtsverträge
Erbbau bedeutet: Bauen ohne eigenes Grundstück. Ein Erbbaugeber – egal ob Kommune, Kirche oder Privatperson – "verleiht" Bauland, das er gerade selbst nicht benötigt. Der Vertragspartner darf dort bauen und wohnen – für eine festgelegte Dauer, meist 60 oder 99 Jahre. Dafür zahlt er an den Erbbaugeber einen Zins. Endet der Vertrag, hat der Erbbaugeber wieder Anspruch auf das Grundstück. Die Anwohner müssen ausziehen, werden allerdings für das Haus entschädigt. Häufig werden Erbbauverträge jedoch verlängert – zu höheren Zinsen. Oder der Erbbaugeber verkauft das Grundstück an die Anwohner.
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