Im sogenannten "Couch-Mord-Prozess" hat das Landgericht Memmingen am Donnerstag (25.05.23) ein Urteil gefällt.
Schuldunfähig wegen psychischer Erkrankung
Die Richter haben die angeklagte Frau wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.
83-Jähriger mit mehr als 42 Messerstichen getötet
Die Staatsanwaltschaft hatte der 43-Jährigen vorgeworfen, ihren 83 Jahre alten Schwiegervater im August des vergangenen Jahres im Krumbacher Ortsteil Niederraunau mit mehr als 42 Messerstichen getötet zu haben, als dieser wehrlos auf der Couch lag. Die Frau rief nach der Tat selbst die Polizei. In den Vernehmungen und vor Gericht gab sie an, von ihrem Schwiegervater über Jahre sexuell genötigt, gedemütigt und beleidigt worden zu sein.
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