Statue einer Justitia mit einer Waage.
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"Couch-Mord": 43-Jährige in Psychiatrie eingewiesen

Am Landgericht Memmingen ist im "Couch-Mord-Prozess" das Urteil gefallen. Eine 43-Jährige hatte ihren Schwiegervater mit etlichen Messerstichen getötet. Die Frau sei aber schuldunfähig, so das Landgericht. Deshalb muss sie in eine Psychiatrie.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im sogenannten "Couch-Mord-Prozess" hat das Landgericht Memmingen am Donnerstag (25.05.23) ein Urteil gefällt.

Schuldunfähig wegen psychischer Erkrankung

Die Richter haben die angeklagte Frau wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

83-Jähriger mit mehr als 42 Messerstichen getötet

Die Staatsanwaltschaft hatte der 43-Jährigen vorgeworfen, ihren 83 Jahre alten Schwiegervater im August des vergangenen Jahres im Krumbacher Ortsteil Niederraunau mit mehr als 42 Messerstichen getötet zu haben, als dieser wehrlos auf der Couch lag. Die Frau rief nach der Tat selbst die Polizei. In den Vernehmungen und vor Gericht gab sie an, von ihrem Schwiegervater über Jahre sexuell genötigt, gedemütigt und beleidigt worden zu sein.

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