Der Mundschutz einer Grundschülerin liegt auf einem Federmäppchen (Symbolbild).
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Der Mundschutz einer Grundschülerin liegt auf einem Federmäppchen (Symbolbild).

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Grundschulen in Bayern: Maskenpflicht im Unterricht entfällt

Ab dem heutigen Montag müssen die Kinder an Bayerns Grundschulen im Unterricht keine Maske mehr tragen. Die Klassen fünf und sechs folgen in der Woche darauf. Auf Corona getestet wird aber weiterhin - wie lange noch, ist offen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Es ist der nächste Lockerungsschritt an Bayerns Schulen: Ab dem heutigen Montag müssen Grundschülerinnen und Grundschüler im Freistaat während des Unterrichts keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen - sofern in ihrer Klasse regelmäßig ein PCR-Pooltest durchgeführt wird. Auf dieses Vorgehen haben sich CSU und Freie Wähler in der Staatsregierung nach längerem Ringen verständigt. Auch in allen Jahrgangsstufen an den Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung muss ab heute am Platz keine Maske mehr getragen werden.

Im Hort oder in der Mittagsbetreuung dürfen Schüler der Jahrgangsstufen eins bis vier ab diesem Montag am Platz auf den Mund-Nasen-Schutz ebenfalls verzichten - das dürfte in erster Linie die Hausaufgabenzeit betreffen. Für alle genannten Schul- und Betreuungsbereiche in Bayern gilt aber: In den "Begegnungsflächen", also zum Beispiel im Treppenhaus oder auf den Toiletten, muss weiterhin eine Maske getragen werden.

Lehrkräfte & Co müssen weiter Maske tragen

Die Masken-Lockerung gilt allerdings nicht für Lehrerinnen und Lehrer. Bayerns Kultusministerium betont in einem aktuellen Schreiben: "Für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht."

Auch für Bayerns Grundschülerinnen und Grundschüler kann wieder Maskenpflicht am Platz herrschen - wenn es in der Klasse eine Corona-Infektion gab. "In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt", heißt es aus dem Kultusministerium. In dem Brief wird auch darauf hingewiesen, dass niemand die Maske ablegen muss: "Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten."

Klassen fünf und sechs folgen am 28. März

Nach und nach soll die Maskenpflicht auch in älteren Jahrgangsstufen im Freistaat fallen. Konkret terminiert ist bisher nur die nächste Etappe: Ab 28. März dürfen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen fünf und sechs während des Unterrichts am Platz die Maske ablegen. Bayerns Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) twitterte zuletzt, dass die Maskenpflicht am Platz für alle weiteren Klassen ab 4. April entfalle.

An den Corona-Tests in den Schulen ändert sich vorerst nichts - sie werden laut Kultusministerium "bis auf Weiteres" fortgeführt. Heißt konkret: In den Klassenstufen eins bis sechs gibt es zweimal wöchentlich PCR-Pooltests, dazu einen zusätzlichen Schnelltest. In den Klassen ab Jahrgangsstufe sieben sind dreimal wöchentlich Corona-Schnelltests vorgesehen.

Virologe Keppler: Pooltest-Ergebnisse oft zu spät

Die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz kann der Münchner Virologe Oliver Keppler in der aktuellen dynamischen Infektionsphase nicht nachvollziehen. Auch wenn dies Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (FW) mit den verlässlicheren PCR-Pooltests als Sicherheitsnetz begründet habe: Wenn ein Corona-positives Kind in der Regel erst am Abend ermittelt werden könne, habe es Mitschülerinnen und Mitschüler dann womöglich längst angesteckt, so Keppler.

In Australien habe man jüngst nachgewiesen, dass ohne Maske schon ein kurzer Kontakt zu Infizierten beim Einkaufen für eine Ansteckung mit Omikron ausreiche. Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen gehöre zum Basis-Schutz vor Corona, so Keppler. Doch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies – bis auf wenige Ausnahmen wie Pflegeheim-Besuche oder öffentlicher Nahverkehr – nicht vor. Erst wenn die jeweiligen Länderparlamente eine Region zum Hotspot erklären, kann die Maskenpflicht hier wieder flächendeckend eingeführt werden.

Regelungen ab 2. April noch nicht fix

Bereits seit dem 7. März müssen Bayerns Schülerinnen und Schüler beim Schulsport keine Maske mehr tragen. Und auch auf dem Pausenhof herrscht schon lange keine Maskenpflicht mehr.

Wie es ab April im Detail weitergeht, ist noch nicht beschlossen. Das Kultusministerium schreibt: "Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft."

Bislang beabsichtigt die Bundesregierung, dass die Maskenpflicht in den Schulen danach insgesamt wegfällt - außer bei Hotspot-Regelungen. Welche Regionen in Bayern im April als Hotspot gelten und ob dort dann im Unterricht wieder für alle Maskenpflicht gilt, ist noch offen.

  • Zum Artikel: Corona-Beschränkungen - Bayern verlängert, lockert aber

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