FFP2-Maske und Corona-Schnelltest (Symbolbild)
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FFP2-Maske und Corona-Schnelltest (Symbolbild)

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Gelockerte Corona-Regeln: Das gilt jetzt in Bayern

Bundesweit sind viele Corona-Maßnahmen am Wochenende ausgelaufen – auch in Bayern. Seit Sonntag gibt es keine 2G- oder 3G-Regeln mehr, auch andere Maßnahmen entfallen. FFP2-Maskenpflicht und Tests bleiben, aber nur noch für bestimmte Bereiche.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Nach dem "Team Vorsicht", dem "Team Augenmaß" und dem "Team Freiheit" verwendete Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag eine neue Kombination, um die aktuelle Corona-Politik zu charakterisieren. "Wir setzen bei Corona auf die Balance aus Vorsicht und Normalität", twitterte er nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts.

In der Sitzung hatte die Staatsregierung formal festgelegt, was seit spätestens Anfang der Woche klar war: In Bayern soll die Hotspot-Regelung vorerst nicht angewendet werden. Nur durch einen entsprechenden Landtagsbeschluss sind regional ab diesem Sonntag noch weitergehende verpflichtende Maßnahmen möglich wie beispielsweise 2G, 3G oder Abstandsgebot. CSU und Freie Wähler verzichten in Bayern aber darauf, im Landtag einen entsprechenden Beschluss auf den Weg zu bringen – oder es zu versuchen.

Stattdessen fallen viele Maßnahmen ab dem 3. April bayernweit weg. Die Details sollen in einer neuen Corona-Verordnung festgelegt werden, die bis 30. April gelten soll. Was ab Sonntag im Freistaat noch an Regeln bleibt und welche Corona-Einschränkungen der Vergangenheit angehören –ein Überblick.

Schluss mit 2G- und 3G-Zugangsbeschränkungen

Die vielleicht wichtigste Neuerung: Es gibt keine Orte mehr, für die pauschal die 2G- oder 3G-Regel gilt. Konkret betrifft das unter anderem Veranstaltungen, Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Hochschulen und viele andere Bereiche.

Auch andere bisher verpflichtende Vorgaben werden in Bayern zu freiwilligen Maßnahmen. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sprach in diesem Zusammenhang nach der Kabinettssitzung von einem "Empfehlungscharakter" und nannte Mindestabstand sowie das Maskentragen in Innenräumen. Das sei ein "simples Mittel", um sich selbst und andere vor Infektionen zu schützen.

Testpflicht bleibt an Schulen, Kitas und vulnerablen Einrichtungen

Weiterhin verpflichtend testen muss man sich nur vor dem Betreten sogenannter vulnerabler Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Besucher brauchen demnach einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich zweimal wöchentlich testen, alle anderen täglich. Die gleichen Regeln gelten laut Staatskanzlei auch bei Justizvollzugsanstalten für Besucher und Beschäftigte.

Auch Schülerinnen und Schüler müssen sich ab Montag weiter wie bisher regelmäßig testen – vorerst bis zu den Osterferien, die am 11. April beginnen. In den Kitas bleiben die bisherigen Testregeln ebenfalls bestehen – dreimal wöchentlich in der Regel per Schnelltest zuhause. Laut Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) gilt die Testpflicht in Kinderbetreuungseinrichtungen auch während der Osterferien.

  • Zum Artikel: Neue Regeln an Bayerns Schulen: Wirbel um Ende der Maskenpflicht

Maskenpflicht fällt an vielen Orten weg

An vielen Orten im Freistaat muss man ab heute keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Die Maskenpflicht entfällt in Schulen, öffentlichen Innenräumen sowie im Handel, also etwa im Supermarkt. Wichtig: Das Aus für die Maskenpflicht ist kein Maskenverbot – es steht jedem und jeder frei, weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine entsprechende Empfehlung zum Maskentragen soll laut Staatskanzleichef Herrmann in der neuen Corona-Verordnung des Freistaats stehen.

Bestehen bleibt die Maskenpflicht vorerst im Fernverkehr, im öffentlichen Nahverkehr sowie in vulnerablen Einrichtungen. In Bayern gilt dabei weiterhin: Ab 16 Jahren muss es eine FFP2-Maske sein.

Homeoffice-Pflicht bereits ausgelaufen

Seit 20. März sind bundesweit 3G am Arbeitsplatz und Homeoffice nicht mehr verpflichtend. Dabei handelt es sich um eine Bundesregelung. Bei 3G gibt es weiter Ausnahmen – etwa für Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen, die weiter negative Tests brauchen.

Das Bundesarbeitsministerium teilt dazu auf seiner Webseite mit: "Mit Homeoffice kann in vielen Fällen auch sehr gut dem besonderen Schutzbedürfnis von Personen mit gesundheitlichen Risikofaktoren für einen schweren Erkrankungsverlauf Rechnung getragen werden." Eine gesetzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice durch den Arbeitgeber bestehe aber nicht mehr.

Diskos & Co: Lockerungen bereits in den Wochen zuvor

Bereits zum 20. März hatte die Staatsregierung viele Corona-Maßnahmen im Freistaat gelockert. Seitdem dürfen unter anderem Jahrmärkte und Volksfeste wieder stattfinden. Auch alle Kontaktbeschränkungen sowie die Personenobergrenzen für Kultur- und Sportveranstaltungen sind seither gestrichen.

Seit 4. März dürfen beispielsweise Diskotheken und Bars wieder öffnen, Ungeimpfte dürfen wieder Gastronomie oder Hotels besuchen.

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