Jérôme Boateng war wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden
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Jérôme Boateng war wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden

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Boateng-Prozess wird fortgesetzt: Gericht plant Urteil

Am Landgericht München wird derzeit der Berufungsprozess gegen Jérôme Boateng fortgesetzt. Der Profi-Fußballer soll seine Ex-Freundin geschlagen haben. In erster Instanz war er deshalb verurteilt worden. Nun soll es zu einem Urteil kommen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

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Im Berufungsprozess wegen Körperverletzung gegen den Fußball-Profi Jérôme Boateng soll am Mittwoch ein Urteil gesprochen werden. Ein solches hatte das Landgericht München I ursprünglich schon am zweiten Prozesstag im Oktober sprechen wollen. Nun sei beabsichtigt, den Prozess "zum Abschluss zu bringen", sagte der Vorsitzende Richter zu Beginn des dritten Verhandlungstages. Drei Tage seien "ausreichend" für eine solche Angelegenheit, für die sonst allenfalls zwei bis drei Stunden benötigt würden. Schließlich gehe es "nur" um Beleidigung und Körperverletzung, so der Richter.

Körperverletzung gegen Ex-Partnerin

Es geht um einen Karibik-Urlaub im Jahr 2018 und zwei gegensätzliche Versionen eines Spiele-Abends mit Freunden und Freundinnen: Laut Anklage hat Jerome Boateng seine damalige Freundin, die auch die Mutter seiner beiden Töchter ist, geschlagen.

Boateng bestreitet "strafbares Tun"

Das Amtsgericht München hat ihn deshalb auch zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Boateng weist die Vorwürfe aber weiter zurück und bestreitet nach wie vor jegliches "strafbare Tun", wie er über seine Anwälte gleich am ersten Tag der Berufungsverhandlung mitteilen ließ.

Neue Beweise: Chatprotokolle und Videos

Mittlerweile haben mehrere Zeugen ausgesagt, darunter auch das mutmaßliche Opfer. Am Mittwoch sollen sich zwei Rechtsmediziner zu den Verletzungen der Frau äußern. Außerdem sollen von der Verteidigung ins Spiel gebrachte Chatprotokolle verlesen und Videos aus dem Urlaub vorgespielt werden.

Vor einer Woche hatte eine Zeugin in dem Verfahren angegeben, sie sei beim Hineingehen ins Gerichtsgebäude gefilmt worden und fühle sich bedroht. Justizbeamte stellten daraufhin die Personalien der Personen fest, die mutmaßlich an dem Vorfall beteiligt waren. Die Staatsanwältin hatte die Feststellung der Personalien beantragt mit der Begründung, es könne eine Straftat oder die Vorbereitung einer Straftat vorliegen.

Sollte es keine weiteren Beweisanträge geben, könnten dann die Plädoyers und womöglich auch schon das Urteil folgen.

Mit Material von dpa.

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