Pflegebetrugsvorwurf in Seeg
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Pflegebetrugsvorwurf in Seeg

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Betrugsverdacht: Seeger Bürgermeister vorläufig suspendiert

Der Bürgermeister der Gemeinde Seeg im Ostallgäu, Markus Berktold, ist vorläufig des Dienstes enthoben worden. Dem CSU-Politiker wird gewerbsmäßiger Betrug, Untreue und illegaler Waffenbesitz vorgeworfen und er sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Nach der Anklageerhebung wegen Betrugs, Untreue und illegalen Waffenbesitzes hat die Landesanwaltschaft Bayern den Bürgermeister der Gemeinde Seeg im Ostallgäu, Markus Berktold (CSU), nun mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Das teilte die Disziplinarbehörde am Freitag mit. Die in der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg geschilderten Straftaten rechtfertigten die Prognose, dass im Disziplinarverfahren auf die Höchstmaßnahme, also die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, zu erkennen sein werde, teilte ein Sprecher der Landesanwaltschaft dem BR mit.

Vorwurf: Betrug, Untreue und illegaler Waffenbesitz

Bereits vor rund vier Wochen hatte die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Anklage gegen den Bürgermeister der Ostallgäuer Gemeinde erhoben. Sie wirft dem CSU-Politiker gewerbsmäßigen Betrug, Untreue und illegalen Waffenbesitz vor. Der Bürgermeister soll gemeinsam mit dem früheren Leiter des Seniorenheims in Seeg unter anderem über Scheinrechnungen 1,3 Millionen Euro an Coronahilfen aus dem Pflege-Rettungsschirm erschlichen haben.

Ferner wirft die Staatsanwaltschaft dem Seeger Bürgermeister vor, bei der Caritas-Stiftung Seeg zwei Millionen Euro veruntreut zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler außerdem ein Gewehr, eine Pistole und Munition in Berktolds Haus, die der Bürgermeister dort ohne Genehmigung aufbewahrte.

Berktold sitzt in Untersuchungshaft

Markus Berktold und der frühere Leiter des Seeger Seniorenheims befinden sich seit Anfang des Jahres wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Die Landesanwaltschaft hatte bereits im Januar ein Disziplinarverfahren gegen den Seeger Bürgermeister eingeleitet, mit Blick auf das Strafverfahren aber zunächst ausgesetzt. Bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens bleibt der Bürgermeister nun seines Dienstes enthoben. Bis zu einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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