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Söder hängt Kreuz auf

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Bayerns Kreuzerlass amtlich

Nun ist es also amtlich: Der bundesweit kontrovers diskutierte und auch innerkirchlich umstrittene bayerische Kreuzerlass wurde heute im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemacht.

Der Erlass enthält aber keinerlei konkrete Angaben zu Art, Größe und Anzahl der Kreuze, die bereits am 1. Juni in Bayerns Dienstgebäuden anzubringen sind. 

In Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es lediglich:

"Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums gibt es im Freistaat mehr als 1.100 staatliche Hauptdienststellen.

Auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte das bayerische Kabinett kürzlich beschlossen, dass im Eingangsbereich jeder Behörde des Freistaats ein Kreuz aufgehängt werden soll. Dies war selbst in Kirchenkreisen teils als Instrumentalisierung des Kreuzes für Wahlkampfzwecke kritisiert worden.