Bayerns Verfassungsschutzgesetz muss in zahlreichen Punkten eingeschränkt werden. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht verkündet.
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Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig

Bayerns Verfassungsschutzgesetz muss in zahlreichen Punkten eingeschränkt werden. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht verkündet. Das Gesetz trat am 1. August 2016 in Kraft und gab dem bayerischen Verfassungsschutz erweiterte Befugnisse.

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Verdeckte Ermittler, Ausspähen von Wohnungen, Online-Durchsuchungen: Seit 2016 hat Bayerns Verfassungsschutz sehr weitreichende Befugnisse - zu weitreichend, sagt jetzt das Bundesverfassungsgericht, es urteilte, dass die Kompetenzen des bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gegen Grundrechte verstoßen.

Zahlreiche Vorschriften müssen geändert werden

Die Verfassungsrichter beanstandeten eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Sie dürfen jetzt noch bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben.

  • Zum Artikel: Was Karlsruhe am bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet

Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber "substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung, zugleich setze die Verfassung hierbei aber "gehaltvolle grundrechtliche Schranken".

Beanstandungen zu V-Leuten und Observationen

Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) - die so verhindern wollte, dass erweiterte Kompetenzen nach dem Beispiel Bayerns bundesweit Schule machen. Die Klage richtete sich unter anderem gegen die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hierzu gibt es jeweils Beanstandungen in dem mehr als 150-seitigen Urteil der Verfassungsrichterinnen und -richter.

Als Kläger hatte die GFF drei Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gewonnen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erwähnt wurde. Sie hielten es für möglich, dass sie vom Bayerischen Verfassungsschutz auf Grundlage des Gesetzes von 2016 überwacht wurden.

Gesetz von Anfang an umstritten

Das Gesetz war schon bei seiner Einführung umstritten und allein mit den Stimmen der CSU im Münchner Landtag verabschiedet worden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte 2016 im Landtag gesagt, man müsse den Verfassungsschutz "fit machen für künftige Herausforderungen": "Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut."

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Dezember 2021 hatte Herrman das Gesetz unter anderem mit der Notwendigkeit eines besserem Datenaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden verteidigt, die Anschläge wie den auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz 2016 künftig verhindern sollten.

Gegen die umstrittenen Gesetzesänderungen hatte 2017 auch die Landtagsfraktion der Grünen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Verfahren ist noch anhängig.

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