Manfred Genditzki (l) steht zusammen mit seinen Anwälten Regina Rick (M) und Klaus Wittmann im Gerichtssaal.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Manfred Genditzki (links) mit seinen Anwälten Regina Rick und Klaus Wittmann im Gerichtssaal. Jetzt fordert sogar die Anklagebehörde Freispruch.

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

"Badewannen-Mord" - Staatsanwaltschaft fordert Freispruch

Im Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern fordert die Staatsanwaltschaft Freispruch für den Angeklagten Manfred Genditzki. Der hatte dafür schon über 13 Jahre im Gefängnis gesessen - möglicherweise unschuldig.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Im sogenannten Badewannen-Prozess am Münchner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft am Montag in ihrem Plädoyer beantragt, den Angeklagten Manfred Genditzki freizusprechen. Zudem forderte der Staatsanwalt, den Angeklagten zu entschädigen. Der hatte immer wieder seine Unschuld beteuert.

Staatsanwaltschaft: Schwächeanfall der Verstorbenen sehr wahrscheinlich

Ursprünglich war Genditzki vorgeworfen worden, im Jahr 2008 eine 87-jährige Rentnerin aus Rottach-Egern in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. Nach Überzeugung der im Wiederaufnahmeverfahren beteiligten Staatsanwaltschaft könnte es auch sein, dass die 87-jährige Rentnerin 2008 aufgrund eines Schwächeanfalls selbst in ihre Badewanne gestürzt und dort gestorben ist.

Ermittler hatten Hausmeister im Verdacht

Damit rückt ein Freispruch des Angeklagten in greifbare Nähe. Genditzki saß wegen des ihm vorgeworfen und nun erneut verhandelten Mordes mehr als 13 Jahre lang im Gefängnis. Er war als Hausmeister in der Hausanlage tätig, in der die Rentnerin eine Wohnung hatte, und kümmerte sich seit dem Tod ihres Ehemannes um die 87-Jährige. Ende Oktober 2008 wurde die Rentnerin tot in ihrer mit Wasser gefüllten Badewanne gefunden. Die Art und Weise, wie die Leiche in der Wanne lag, kam den Ermittlern seltsam vor. Außerdem hatte sich der Angeklagte ihrer Ansicht nach komisch verhalten.

Todeszeitpunkt und Motiv blieben zweifelhaft

Ursprünglich lautete der Vorwurf, dass der Angeklagte im Oktober 2008 die 87-jährige Rentnerin aus Rottach-Egern nach einem Streit am Kopf verletzt und danach in ihrer Badewanne ertränkt hatte. Obwohl es keine Spuren des Angeklagten am Tatort gab, der Todeszeitpunkt der Toten nicht geklärt werden konnte und das Motiv zweifelhaft war, wurde Genditzki im Jahr 2010 und nach einer erfolgreichen Revision am BGH und nochmals 2012 des Mordes an der Rentnerin für schuldig befunden und vom Münchner Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Rentnerin hatte wiederholt Schwächeanfälle und stürzte

Ein wichtiger Grund für die Verurteilung lag in der Aussage eines Rechtsmediziners. Dieser hatte bezweifelt, dass man so in die Badewanne stürzen könnte, wie man die tote 87-jährige Rentnerin aufgefunden hatte. Als Grundlage für diese Analyse diente ein Selbstversuch des Rechtsmediziners. Obwohl bekannt war, dass die 87-Jährige in der Vergangenheit wegen Schwächeanfällen gestürzt war, wurde ein Unfall der Rentnerin ausgeschlossen. Im August 2022 wurde Manfred Genditzki dann vom Münchner Landgericht nach mehr als 13 Jahren Haft auf freien Fuß gesetzt. Aufgrund neuer Gutachten sah das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr. 

Todeszeitpunkt befreit Angeklagten vom Verdacht

Im seit April laufenden Wiederaufnahmeverfahren wurde durch Gutachter festgestellt, dass der Todeszeitpunkt der Rentnerin zu einer Uhrzeit gewesen sein muss, zu der der Angeklagte ein Alibi hatte. Viel wichtiger war jedoch die Aussage eines Biomechanikers der Uni Stuttgart. Dieser zeigte mithilfe von Computersimulationen, dass ein Sturz der Rentnerin aufgrund eines Schwächeanfalls in ihre Badewanne als sehr wahrscheinlich anzusehen ist. Am Freitag soll das Urteil gesprochen werden.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!