Ein Beschäftigter in der Metallabteilung einer Werkstatt bohrt ein Gewindestück.
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Auch Mitarbeiter in Werkstätten für Menschen mit Behinderung wären von einer Teil-Impfpflicht betroffen (Symbolbild)

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Ausgesetzte Teil-Impfpflicht: Lob und Kritik von der Lebenshilfe

Soll es eine Teil-Impfpflicht geben oder nicht? Auch in Wohlfahrtsverbänden sind sich die Verantwortlichen nicht einig. Der Lebenshilfe-Landesverband etwa begrüßt die geplante Aussetzung in Bayern, die Lebenshilfe Nürnberg hält sie für falsch.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Der Landesverband Bayern der Lebenshilfe begrüßt die Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Freistaat. Auch wenn der Verband das Impfen gegen das Corona-Virus grundsätzlich gutheiße, seien noch zu viele Fragen ungeklärt, teilte der Landesverband mit. Die Lebenshilfe in Nürnberg teilt diese Meinung nicht.

Problemfall Förderzentrum: Keine Impfpflicht für Lehrer

Der Lebenshilfe-Landesverband macht seine Kritik an einer Teil-Impfpflicht an einem Beispiel deutlich: In Förderzentren, in denen Schülerinnen und Schüler mit geistiger und mehrfach Behinderung zur Schule gehen, unterliegen Betreuer einer Impfpflicht, die Lehrkräfte hingegen nicht. Hier wünscht sich die Lebenshilfe Klärung.

Impfen sei zwar der entscheidende Weg aus der Pandemie, "dennoch begrüßen wir im Moment das vorläufige Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Bayern", sagt die Landesvorsitzende Barbara Stamm. Sie ist für eine allgemeine Impfpflicht.

Lebenshilfe Nürnberg: Staatsregierung gehört zu "Team Wankelmut"

Der Nürnberger Lebenshilfeverband hingegen kritisiert das Aussetzen der Impfpflicht. Die Staatsregierung schwenke damit vom "Team Sicherheit" zum "Team Wankelmut" über, heißt es in einer Mitteilung. Das Hin und Her bei den Corona-Maßnahmen sorge für Verunsicherung. Bei vielen Menschen sinke somit das Vertrauen in das politische System.

An Menschen mit Behinderung und ihre Familien sei in der Corona-Pandemie nur selten gedacht worden, und wenn, dann ohne Fachkenntnis. Als Beispiel nennt die Nürnberger Lebenshilfe das wochenlange Betretungsverbot für Werkstätten während des ersten Lockdowns.

Vorstand: Impfpflicht hat in Einrichtungen viele Vorteile

Aus Sicht der Nürnberger Lebenshilfe hat eine Impfpflicht viele Vorteile, etwa beim Personal. Ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten bei jedem Kontakt mit Infizierten in Quarantäne, geimpfte und geboosterte Mitarbeiter nicht. Außerdem sei geimpftes Personal weniger infektiös und stecke sich weniger leicht an.

Die Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung seien fast alle geboostert – bei den Betreuern nur ein Teil. "Die stecken dann die Geimpften an. So endet die Maskenpflicht nie", erklärte Vorstandsmitglied Rainer Schaindel.

Holetschek: Teil-Impfpflicht kommt etwas später

Nach Meinung von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wird es sowohl zu einer einrichtungsbezogenen wie auch zu einer allgemeinen Impfpflicht kommen. Es seien hier aber einige Punkte zu klären, sagte Holetschek im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk. Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht werde sich daher "um ein paar Wochen" verschieben.

Werkstatt der Lebenshilfe
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Innerhalb der Lebenshilfe herrscht zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht eine gespaltene Meinung.

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