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Xavier Naidoo im Landgericht Regensburg

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Antisemitismus-Prozess: Naidoo erscheint vor Gericht

Antisemitismus-Prozess: Naidoo erscheint vor Gericht

Das Landgericht Regensburg verhandelt über die Frage, ob der Sänger Xavier Naidoo als Antisemit bezeichnet werden darf oder nicht. Zum Prozessauftakt heute erschien der Musiker persönlich im Gerichtssaal.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Auf dem Kopf eine graue Schiebermütze, im Gesicht eine dunkle Sonnenbrille: So erschien Xavier Naidoo am Morgen im Regensburger Landgericht. Naidoo klagt gegen eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin auf Unterlassung. Die Beklagte hatte Naidoo ihn im vorigen Jahr bei einer Veranstaltung in Straubing zum Thema "Reichsbürger" in Straubing als "Antisemiten" bezeichnet. Die Referentin wehrt sich gegen die Klage mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit.

Naidoo: "Ich habe viele jüdische Freunde"

Unter anderem waren diverse Liedtexte von Naidoo Gegenstand des heutigen Verhandlungstages. In einem Lied stellt Naidoo einen Bezug zur Rotschild-Bank her, ohne diese so zu nennen, und bezeichnet diese als Schmock. Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung in Berlin sieht in den Texten aber Chiffren, die sich als Stellvertreterbegriffe für Antisemitismus verstehen ließen. Naidoo und seine Anwälte dementierten. Sie wollen den Text als Kritik an wirtschaftsnahen Politikern und an Lobbyisten verstanden wissen. "Ich benutze keine Chiffren, sondern sage Dinge so, wie sie mir beim Texten einfallen", sagte Naidoo vor Gericht und ergänzte: Er selbst habe viele jüdische Freunde. Unter anderem sei auch sein Konzertveranstalter jüdischen Glaubens. Seine Liedtexte seien außerdem mit der Kunst- und Meinungsfreiheit vereinbar.

Entscheidung womöglich erst in einigen Wochen

Die Frau hatte Naidoo im Juli vergangenen Jahres bei einer Veranstaltung im Theater "Am Hagen" in Straubing als Antisemit bezeichnet und wörtlich ergänzt: "Das ist strukturell nachweisbar." Eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Referentin war bereits im August erlassen worden. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren könnte es nach Justizangaben erst in einigen Wochen geben.