Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin
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Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin

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Anschläge auf Flüchtlingszelt: Angeklagter muss ins Gefängnis

Urteil im Prozess gegen den Brandstifter von Marklkofen in Niederbayern: Weil er Anfang des Jahres zweimal Feuer an einer für ukrainische Flüchtlinge aufgebauten Zeltunterkunft gelegt hatte, muss der Mann für fast zwei Jahre ins Gefängnis.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

Nach zwei Brandanschlägen auf eine für ukrainische Flüchtlinge errichtete große Zeltunterkunft im Marklkofener Ortsteil Steinberg ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde vom Amtsgericht Landshut am Montag nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann soll demnach ins Gefängnis, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Flüchtlingszelt beim Freibad "störte" den Brandstifter

Der 57 Jahre alte Angeklagte ließ über seine Anwältin gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis ablegen. Er habe im vergangenen Winter zweimal Feuer in dem großen Zelt gelegt, weil ihn der Standort neben dem Freibad von Steinberg im Landkreis Dingolfing-Landau "gestört" habe. Er habe sich aber beide Male vergewissert, dass sich zum Zeitpunkt der Brandlegung keine Menschen in dem Zelt befunden hätten, hieß es in seiner Erklärung. Beim ersten Mal ging das Feuer von selbst aus, beim zweiten Mal waren Teile des Zeltes abgebrannt. Der Schaden belief sich auf rund 30.000 Euro.

Verteidigerin wollte Bewährungsstrafe erreichen

Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigerin plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Der Strafrahmen für Brandstiftungen, so der Richter, liege zwischen einem und zehn Jahren Haft. Das Amtsgericht Landshut verurteilte den 57-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Fremdenfeindliche Ansichten

Eine Bewährung komme auch vor dem Hintergrund der Generalprävention nicht infrage, so das Gericht. Der Angeklagte habe zwar nicht unbedingt rechtsextremistische, aber in jedem Fall fremdenfeindliche Ansichten. Das gehe unter anderem aus Chatverläufen auf dem Handy des Täters hervor, die dem Gericht vorliegen. Somit solle das Urteil auf eventuelle Nachahmer abschreckend wirken.

"Hirnlose Tat"

Der 57-jährige arbeitslose Mann hatte sich vor seiner Festnahme in seiner Wohnung im Landkreis Dingolfing-Landau versteckt. Polizeibeamte mussten die Türe eintreten. Zunächst hatte der Mann die Tat geleugnet, berichtete ein Zeuge der Polizei. Vor dem Gericht sprach der Angeklagte am Montag in einer seiner kurzen Einlassungen selbst wörtlich von einer "hirnlosen Tat".

Verteidigerin will Rechtsmittel einlegen

Die Anwältin des Angeklagten kündigte im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk nach der Urteilsverkündung an, sie werde in jedem Fall Rechtsmittel einlegen. Vielleicht überlege es sich aber ihr Mandant auch noch anders.

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