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Eine Ortlieb-Tasche

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Amazon darf Konkurrenzprodukte anzeigen

Im Streit des Sportartikelherstellers Ortlieb aus Heilsbronn gegen den Internethändler Amazon hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Amazon in seiner Suchmaschine auch Produkte anderer Hersteller anzeigen darf, wenn nach Ortlieb gesucht wird.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Das fränkische Unternehmen stellt wasserdichte Fahrradtaschen her, vertreibt aber nichts über den Online-Giganten. Kunden, die auf amazon.de nach "Ortlieb" suchen, werden auch auf Händler verwiesen, die ähnliche Produkte anderer Hersteller anbieten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Amazon weiterhin auch andere Hersteller in seiner Suche anzeigen darf. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass für den durchschnittlichen Nutzer deutlich erkennbar ist, dass die in den Suchergebnissen angebotenen Produkte nicht nur von der Firma Ortlieb stammen. Nur dann sei eine Verbrauchertäuschung ausgeschlossen. Die Klärung dieser Frage verwies der BGH zurück an die Vorinstanz, das Oberlandesgericht München.

Amazon: Trefferliste sei Ergebnis eines Algorithmus

Ortlieb sah durch die angezeigten Treffer sein Recht am eigenen Markennamen verletzt. Amazon argumentierte dagegen, dass Kaufinteressenten und nicht die beklagten Gesellschaften des Konzerns selbst die Worte in die Suchmaschine eingäben. Außerdem sei die Trefferliste nur das Ergebnis eines Algorithmus, der die Suchergebnisse nach Relevanz zusammenstelle.

Landgericht hatte zuvor Ortlieb recht gegeben

Ein erstes Urteil am Landgericht München hatte Ortlieb recht gegeben. Nach Ansicht der Richter sei das Ergebnis der Suche durch Amazon so beeinflusst worden, dass auch Fremdprodukte angezeigt würden. Auch könne sich Amazon nicht auf das Einwirken eines Algorithmus berufen, da dieser durch die Online-Handelsplattform selbst vorgegeben werde. Auch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht München war Ortlieb erfolgreich gewesen.

Die Münchner Richter müssen sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen. Marktbeobachter hatten vor dem Urteilsspruch des BGH mit weitreichenden Auswirkungen für die gesamte Onlinehandels-Branche gerechnet, wäre Amazon unterlegen.