Besucher stehen vor dem Eisbären-Gehege im Tierpark Hellabrunn.
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2G-Regel in Bayern: Jetzt doch Ausnahme nach 12. Geburtstag

Kinder, die gerade zwölf geworden sind, wurden zuletzt von vielen Freizeit- und Kulturangeboten wegen der 2G-Regel ausgeschlossen - obwohl sie nicht vollständig geimpft sein konnten. Nach viel Kritik räumt Bayerns Kabinett drei Monate Kulanz ein.

Kinder in Bayern sollen künftig bis zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen werden. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Zwölfjährige dürfen damit bis zu drei Monate nach ihrem Geburtstag Freizeiteinrichtungen wie Zoos, Museen oder Kinos besuchen, wenn sie noch nicht gegen Covid geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind.

Vergangene Woche hatte das Gesundheitsministerium auf BR-Anfrage eine Kulanzregelung nach dem zwölften Geburtstag noch ausgeschlossen. "Aufgrund des derzeitigen massiven Infektionsgeschehens kann über Zwölfjährigen aktuell keine dreimonatige Karenzzeit eingeräumt werden", teilte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag mit. Zuvor hatten sich mehrere BR24-Nutzerinnen und -Nutzer beschwert, dass die Regel ungerecht und nicht nachvollziehbar sei.

Impfstoff bisher erst ab zwölf Jahren zugelassen

Nun also die Kehrtwende, die im Kabinettsbericht nicht weiter begründet wird. Hintergrund der Entscheidung dürfte sein, dass sich Kinder unter zwölf Jahren noch nicht gegen Corona impfen lassen können, weil es für sie bisher in der Europäischen Union keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Bis zu einem vollständigen Impfschutz dauert es nach dem zwölften Geburtstag mindestens einige Wochen. Nach bisheriger Rechtslage galt für Kinder in Bayern zuletzt aber direkt ab dem zwölften Geburtstag die 2G-Regel - also der Ausschluss von Freizeitaktivitäten diverser Art.

Die jüngste Entscheidung für die vergleichsweise kleine Gruppe direkt nach dem zwölften Geburtstag ist der nächste Lockerungsschritt der Staatsregierung mit Blick auf die 12- bis 17-Jährigen. Zumindest vorerst dürfen sie in Bayern ungeimpft auch am Sporttraining sowie an Theater- oder Musikproben teilnehmen - allerdings nur bis Jahresende. Seit vergangenem Mittwoch können Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, im Freistaat wieder ins Café oder Restaurant. Sie dürfen auch in Hotels und Ferienwohnungen übernachten.

mit Informationen von dpa

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