Tafel mit 2G-Vorschrift an einer Münchner Gaststätte
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Tafel mit 2G-Vorschrift an einer Münchner Gaststätte

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2G-Ausnahme für minderjährige Schüler in Bayerns Gastronomie

Zwölf- bis 17-Jährige dürfen in Bayern ab sofort auch dann Gaststätten oder Hotels besuchen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Minderjährige Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig in der Schule auf Corona getestet.

Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden, gilt in Bayerns Gastronomie, in Hotels und Ferienwohnungen ab sofort eine Ausnahme von der 2G-Regel. Zwölf- bis 17-Jährige dürfen damit bis auf Weiteres auch dann Gaststätten und Hotels besuchen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Das geht aus einer Änderungsverordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Mittwoch in Kraft trat.

Erst seit 16. August Impf-Empfehlung für Kinder ab zwölf Jahren

"Ohne diese Ausnahme könnten geimpfte Eltern nicht zusammen mit ihren nicht geimpften Kindern gastronomische Betriebe besuchen oder Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen" heißt es in der Begründung. Für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren gibt es erst seit 16. August eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission.

Bereits geltende Ausnahme für Sport- oder künstlerische Aktivitäten

Eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt für minderjährige Schüler bereits "zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten". Laut Kabinettsbeschluss soll diese Ausnahmeregelung allerdings bis zum Jahresende befristet sein. Kinder unter zwölf sind von der 2G-Regel ohnehin ausgenommen, weil es für sie noch keinen zugelassenen Impfstoff und keine Impfempfehlung gibt.

In Hotels 3G plus für dringend erforderliche Aufenthalte

Und noch eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt seit Mittwoch: In Hotels gilt sie nicht "für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nicht touristische Beherbergungsaufenthalte". Für Aufenthalte etwa zu unaufschiebbaren beruflichen oder geschäftlichen Zwecken gilt stattdessen die 3G-plus-Regel: Zugang können also nicht nur Geimpfte und Genesene bekommen, sondern auch Gäste mit einem negativen PCR-Test. Der negative Testnachweis muss bei der Ankunft vorliegen und muss bei längeren Aufenthalten alle 72 Stunden erneuert werden.

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