Das Wankhaus - Berghütte des Alpenvereins in Garmisch-Partenkirchen
Bildrechte: Michael Pröttel (Alpenverein)

Das Wankhaus in Garmisch-Partenkirchen

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18-Stunden-Tour: Indische Touristen stranden auf dem Wank

Der Gipfel des Partenkirchener Hausbergs Wank ist eigentlich in 4 Stunden erreichbar. Indische Touristen brauchten für den Aufstieg aber 18 Stunden. Unterkühlt und entkräftet standen sie dort vor verschlossenen Türen - und mussten gerettet werden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Am 13. Mai ist eine Gruppe indischer Touristen am frühen Morgen von Garmisch-Partenkirchen auf den Partenkirchner Hausberg, den Wank unterwegs gewesen. Als sie gegen Mitternacht bei Temperaturen um die null Grad ankamen, war einer der acht Wanderer unterkühlt, einige andere völlig entkräftet. Angeblich hatten sie ihre Wanderung in der früh um 6 Uhr gestartet. Normalerweise ist der Gipfel in 3-4 Stunden von der Talstation der Wankbahn erreichbar.

Indische Touristen müssen von Bergwacht gerettet werden

Weil das Wankhaus am Gipfel des Berges verschlossen war, und die Touristen offenbar kaum Ausrüstung bei sich hatten, mussten sie schließlich die Bergwacht rufen. Zusammen mit Mitarbeitenden der Bayerischen Zugspitzbahn holten sie die acht schließlich vom Berg. Nach Auskunft der Bergwacht waren sie auch für den Dauerregen an diesem Tag nicht ausreichend gekleidet.

Über den Wegverlauf der Wandergruppe weiß die Polizei bisher nichts. Sie ermittelt jetzt allerdings gegen den Hüttenwirt wegen unterlassener Hilfeleistung, der Hilferufe der acht Wanderer nachts nicht gehört hat. Das Wankhaus in 1.700 Metern ist zur Zeit noch geschlossen, dort steht ein Pächterwechsel bevor und die Hütte wird erst ab dem 1. Juni offiziell geöffnet sein

Kein Rechtsanspruch auf Übernachtungsplatz oder Not-Quartier

Die Polizei in Garmisch-Partenkirchen prüft jetzt, ob die Touristen im Wankhaus, einer Hütte des Deutschen Alpenvereins (DAV), nicht doch zur Not hätte unterkommen müssen. Der Sprecher des DAV in München Thomas Bucher winkt ab: "Das Wankhaus ist eine Hütte der Kategorie II – dort gibt es keinen Winterraum."

Einen Winterraum für Bergsteiger gibt es nur auf Hütten der Kategorie I. Diese sind mindestens eine Gehstunde von der nächsten Bergbahn oder befahrbaren Straße entfernt.

Der Winterraum ist für Bergsteiger vorgesehen, die eine "geplante und angemeldete alpinistische Besteigung" vorgesehen haben. Die ist vom Wank aus nicht möglich.

Bergsteiger sind für solche Unternehmungen entsprechend mit Lebensmitteln, Schlaf- und Biwacksack ausgerüstet. In der Regel melden Alpinisten die Nutzung eines Winterraums vor einer Tour in der Sektion an, der die Hütte gehört.

Manche Hütten haben keinen Winterraum

323 Hütten betreiben die Sektionen des Deutschen Alpenvereins in den Deutschland, Österreich und den Schweizer Alpen. Davon gehören 202 der Kategorie I an, 49 der Kategorie II. Letztere haben keinen Winterraum, bieten also auch keinen Schutz in der Zeit, in der die Hütten in der Wintersaison geschlossen sind.

Zwei Alpenvereinshütten haben die Kategorie III (ohne Schlafplätze), eine davon ist die Höllentaleingangshütte – sie ist ab dem Himmelfahrtstag (18. Mai 2023) geöffnet. 70 weitere Alpenvereinshütten liegen in den Deutschen Mittelgebirgen.

Zu allen Hütten gibt es im Internet die genauen Öffnungszeiten. Thomas Bucher empfiehlt Wanderern, sich gut über die winterlichen Wegeverhältnisse zu informieren.

Mythos vom Anspruch auf einen Schlafplatz

Der Alpenverein hat in der Hütten- und Tarifordnung den Anspruch auf einen Schlafplatz in einer Berghütte geregelt. Nur wer eine Reservierung hat, kann sicher sein, in den Sommermonaten ein Lager oder Bett in einer Berghütte zu beziehen. Das gilt auch für die vielen Mitglieder des Alpenvereins. Die 1,4 Millionen deutschen Mitglieder haben auf den Hütten einen Anspruch auf ein subventioniertes Bergsteigeressen und das sogenannte Teewasser für eigenes Frühstück.

Ähnliche Regelungen gelten für Hütten des österreichischen Alpenvereins oder des Schweizer Alpenclubs SAC. Ein generelles Recht für Selbstversorgung ist damit nicht verbunden, das regeln die Hüttenwirte individuell.

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