Statue der Justizia (Symbolbild)
Bildrechte: adpic/M. Baumann
Bildbeitrag

Geständnis zum Prozessauftakt

Bildbeitrag
>

14-Jährige Münchnerin im Schlaf erstochen – Freund gesteht Tat

14-Jährige Münchnerin im Schlaf erstochen – Freund gesteht Tat

Ein 18-Jähriger hat vor dem Landgericht München I gestanden, seine 14-jährige Freundin im Schlaf erstochen zu haben. Der Angeklagte bereue die Tat, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der zur Tatzeit 17-Jährige ist wegen Mordes angeklagt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Zum Auftakt des Prozesses am Landgericht München I hat ein 18-Jähriger zugegeben, dass er seine 14-jährige Freundin im vergangenen Oktober im Schlaf erstochen hat. Damals war der Angeklagte 17 Jahre alt. Er bereue seine Tat, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der Jugendkammer statt. Die Anklage lautet auf Mord.

Ein einziger tödlicher Stich in die Brust

Die Mutter der 14-Jährigen, die als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt, hatte das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres tot im Bett gefunden. Ihr Freund, mit dem sie die Nacht in ihrem Kinderzimmer im Elternhaus im Stadtteil Denning verbracht hatte, war verschwunden. Die Polizei teilte mit, das Mädchen sei mit einem einzigen Stich in die Brust getötet worden.

Rund 24 Stunden nach der Tat wurde der tatverdächtige Jugendliche widerstandslos am Münchner S-Bahnhofs Pasing festgenommen. Die Polizei hatte eine Großfahndung eingeleitet. Letztendlich waren es aber zwei Freundinnen von ihm, die ihn dort entdeckt und die Sicherheitsleute der Bahn informiert hatten, wie die Ermittler damals mitteilten.

Nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft München I aus dem vergangenen Jahr gab es Hinweise auf psychische Auffälligkeiten bei dem 17-Jährigen, die aber nicht weiter ausgeführt wurden.

Höchststrafe wären zehn Jahre Haft

Sollte der Angeklagte voll schuldfähig gewesen sein und wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm nach dem Jugendstrafrecht eine Höchststrafe von zehn Jahren.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!