Bayern 1


8

Konzerte Corona Vorerst keine Veranstaltungen bis Ende November

Großveranstaltungen bleiben bis Ende 2020 verboten und seit 2. November sind auch kleinere Veranstaltungen verboten. Alles, was Sie über die aktuellen Regeln wissen müssen.

Stand: 02.11.2020

Stühle stehen mit großem Abstand zueinander | Bild: mauritius-images

Keine Großveranstaltungen bis Ende des Jahres

Großveranstaltungen bleiben bis mindestens Ende Dezember 2020 verboten, darauf einigten sich Bund und Länder schon am 27. August. Betroffen sind, so die Deutsche Presseagentur (dpa), "Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist".

Keine Veranstaltungen im November

Auf Grund der steigenden Infektionszahlen wurde das öffentliche Leben im November weitgehend eingeschränkt. Seit 2. November müssen Theater, Konzertsäle und Opernhäuser geschlossen bleiben. Veranstaltungen jeglicher Art wurden verboten. Über weiteres Verfahren wird Mitte November entschieden. Hier finden Sie alle Regeln, die seit dem 2. November gelten. Informieren Sie sich darüber wen und mit viel Personen Sie sich treffen dürfen.

Was war bisher erlaubt?

Vor dem Lockdown-light waren Theateraufführungen und Konzerte mit 100 Besuchern in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel 200 Gästen möglich. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen durften in geschlossenen Räumen 200 Besucher und unter freiem Himmel bis zu 400 Personen teilnehmen. Natürlich galten auch hier die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsauflagen. Während des kompletten Konzertes oder der Vorführung galt eine Maskenpflicht. Die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter für Gäste und Personal war verpflichtend. Dies galt insbesondere beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten auf Fluren, Gängen, Treppen, Garderobenbereich, Kassenbereich und dem Sanitärbereich. Wurden Blasinstrumente gespielt oder auf der Bühne ohne Mund-Nasen-Bedeckung gesungen, dann musste einen Abstand von mindestens 2 Metern einhalten werden. Allerdings gab es Ausnahmen, wenn die künstlerische Darbietung mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unvereinbar ist.

Die maximale Anzahl der Gäste bezog sich auf die Größe des Veranstaltungsortes. Ein Reinigungs- und Lüftungskonzept war für den Veranstalter verpflichtend. Das Konzept musste auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungs- oder Gesundheitsbehörde vorgelegt werden. Jede Veranstaltung über zehn Personen musste eine Woche vor Beginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angemeldet werden.

Konzerttickets durften nur mit der Zuordnung von festen Sitzplatznummern und personalisiert ausgestellt werden. Name und Kontaktdaten wurden gespeichert, solange dies zur vollständigen Rückverfolgung von möglichen Infektionsketten nötig ist.

Voraussichtlich wird man nach dem Lockdown zu diesen Regelungen zurückkehren.


8