Ein Radfahrer fährt im Dunkeln über eine verschneite Straße.
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Licht ist Pflicht: Sicher Radfahren in Herbst und Winter

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Licht ist Pflicht: Sicher Radfahren in Herbst und Winter

Dunkelheit, rutschiges Laub oder gar Schnee: Herbst und Winter sind gefährliche Jahreszeiten für Radfahrer. Sie sollten deshalb gut ausgerüstet sein. Licht am Fahrrad ist ein Muss, aber auch die richtige Wartung, Kleidung und Fahrweise sind wichtig.

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

In der dunklen Jahreszeit ist für Radfahrende das Wichtigste, gut gesehen zu werden. In dunkler Kleidung in der Abenddämmerung mit falscher oder gar keiner Beleuchtung zu fahren, ist hochgefährlich. Viele unterschätzen, wie schlecht Autofahrer sie dann erkennen können. Neben der richtigen Beleuchtung braucht es aber noch einiges mehr, um als Radfahrer sicher durch den Winter zu kommen. Auf Folgendes sollte man achten.

Erlaubt sind Dynamos und batteriebetriebene Anstecklichter

Die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Es muss nicht mehr unbedingt ein Dynamo sein. Mittlerweile sind auch batteriebetriebene Lichter zum Anstecken erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie beim Fahren nicht verrutschen. Aber Vorsicht: Akkus halten bei Kälte oft deutlich weniger lange durch. Regelmäßiges Nachladen ist deshalb wichtig.

Tagsüber müssen die mobilen Scheinwerfer und Rücklichter nicht mitgeführt werden. Da man aber nicht sicher sein kein, wie die Witterung wird – ob Nebel aufkommt oder Regen, empfiehlt es sich, sie immer dabei zu haben, um sie bei schwierigen Sichtverhältnissen sofort einsetzen zu können. Grundsätzlich sollte man das Licht nicht erst einschalten, wenn man die Hand nicht mehr vor Augen sieht. Schon wenn es anfängt zu dämmern, heißt es: Licht an.

Sicher fahren mit der richtigen Beleuchtung

Um bei jeder Witterung und unter jeder Bedingung sicher zu fahren, empfiehlt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) eine möglichst wartungsfreie Lichttechnik: Nabendynamo, LED-Rücklicht mit Standlicht und LED-Frontscheinwerfer, am besten auch mit Standlicht. Nabendynamos haben den Vorteil, dass sie zuverlässig bei jedem Wetter funktionieren und ausreichend Strom produzieren.

Das Licht einer LED-Beleuchtung ist normalerweise so gut, dass man auch bei tiefster Dunkelheit sicher seinen Weg findet. Wichtig ist aber, dass die Beleuchtung nicht zu hoch eingestellt wird, denn die LED-Lichter können Entgegenkommende extrem blenden.

Reflektoren sind vorgeschrieben

Die richtigen Fahrradlichter sind das eine, Reflektoren das andere. Diese sind nach der Straßenverkehrsordnung Pflicht. Vorgeschrieben sind ein großer weißer Frontreflektor und ein großer roter Reflektor hinten. Gelbe Reflektoren müssen an den Pedalen angebracht sein, die sowohl nach vorne als auch nach hinten ausgerichtet sein müssen. Auch die Räder müssen mit Reflektoren versehen werden. Eine Möglichkeit ist, Reifen zu verwenden, die einen durchgehenden Reflexstreifen auf der Seite haben, eine andere, zwei gelbe Speichenreflektoren in jedes Rad einzuklinken. Ebenfalls erlaubt sind reflektierende Speichenclips an jeder Speiche.

Im Video: Radfahren im Dunkeln

Person mit einem Fahrrad in einer gelben Warnweste wird von Autoscheinwerfern angestrahlt.
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Auch eine Warnweste ist abends und nachts eine gute Idee

Nur Fahrradleuchten mit Prüfzeichen verwenden

Fahrradleuchten müssen vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen sein. So soll zum Beispiel gewährleistet werden, dass der Gegenverkehr nicht zu sehr geblendet wird und noch weitere Kriterien erfüllt werden, schreibt der ADFC. Die Zulassung ist anhand eines Prüfzeichens erkennbar: eine Wellenlinie, gefolgt vom Großbuchstaben K und einer Nummer. Wenn ein Scheinwerfer dieses Prüfzeichen nicht hat, darf es nicht als Fahrradbeleuchtung genutzt werden. Wer gegen die Beleuchtungsvorschriften verstößt, kann mit bis zu 35 Euro Bußgeld belangt werden.

Tipp: Wer eher der Typ ist, der sein Rad nur nutzt, es aber nicht warten kann, sollte es regelmäßig in eine Fahrrad-Werkstatt zum Check-up geben.

Grafik: Diese Beleuchtung ist am Fahrrad vorgeschrieben

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Diese Beleuchtung ist am Fahrrad vorgeschrieben.

Fahrradpflege: Kette reinigen und Bremsbeläge prüfen

Sobald auf den Fahrbahnen Salz gestreut wird, besteht Rostgefahr. Deshalb: Salz regelmäßig vom Fahrradrahmen wischen und die Kette häufiger reinigen und mit speziellem Kettenöl für nasse Bedingungen einölen. Bremsbeläge, die auf sommerlichen Touren abgenutzt wurden, sollten vor Wintereinbruch ersetzt werden. Vorsorglich können im Herbst auch alle Radlager und Gelenke großzügig mit Fahrradfett eingeschmiert werden.

Die richtige Kleidung und zusätzliche Reflektoren

Wer gut sichtbare Kleidung und zusätzliche Reflektoren am Körper trägt, beispielsweise ein reflektierendes Hosenband, wird besser gesehen. Sollte die Jacke keine reflektierenden Elemente aufweisen, kann man auch ein reflektierendes Band um den Arm schlingen. Zudem gibt es Fahrradhelme mit integrierten Rücklichtern. Rucksäcke oder Gepäcktaschen sind üblicherweise ebenfalls mit Reflektoren ausgestattet.

Zwiebel-Look, wasserfeste Schuhe und warme Socken helfen, den Körper bei Kälte und Fahrtwind warm zu halten. Das gilt insbesondere auch für Pedelec-Fahrer. Hände werden durch wasserdichte Radhandschuhe speziell für die kalte Jahreszeit am besten geschützt.

Grafik: Das empfiehlt der ADFC für das Radfahren im Winter

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Was der ADFC für das Fahrradfahren im Winter empfiehlt.

Dieser Artikel ist erstmals am 3. Dezember 2022 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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Dieser Artikel ist erstmals am 2.12.2022 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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