Bildrechte: dpa/Arno Burgi

Eiszeit bei Volkswagen

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Volkswagen scheitert mit Eilantrag gegen Sonderprüfer

Frostige Zeiten für Volkswagen: Im Streit um die Aufklärung der Diesel-Affäre muss der Konzern eine Niederlage einstecken. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von VW gegen die Einsetzung eines Sonderprüfers abgelehnt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Der Ermittler - ein Düsseldorfer Wirtschaftsprüfer - kann nun also in Kürze mit seiner Arbeit beginnen. Er soll im Auftrag von Aktionären klären, wann Vorstand und Aufsichtsrat von VW von den Software-Manipulationen erfahren haben und ob in diesem Zusammenhang rechtliche Pflichten verletzt wurden.

VW wollte Sonderprüfer verhindern

Volkswagen hatte das höchste deutsche Gericht angerufen, um genau das zu verhindern. Das hatte der Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung berichtet. Der Konzern hatte vorgetragen, die Sonderprüfung verletze eine Reihe seiner Grundrechte, unter anderem die Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht ließ sich von diesen Argumenten nicht überzeugen.

Aktionärsvertreter wollen Aufklärung

Das Oberlandesgericht Celle hatte Mitte November entschieden, dass der Konzern einen externen Kontrolleur einsetzen muss. Von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz vertretene Aktionäre waren vor Gericht gezogen.