Der Ermittler - ein Düsseldorfer Wirtschaftsprüfer - kann nun also in Kürze mit seiner Arbeit beginnen. Er soll im Auftrag von Aktionären klären, wann Vorstand und Aufsichtsrat von VW von den Software-Manipulationen erfahren haben und ob in diesem Zusammenhang rechtliche Pflichten verletzt wurden.
VW wollte Sonderprüfer verhindern
Volkswagen hatte das höchste deutsche Gericht angerufen, um genau das zu verhindern. Das hatte der Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung berichtet. Der Konzern hatte vorgetragen, die Sonderprüfung verletze eine Reihe seiner Grundrechte, unter anderem die Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht ließ sich von diesen Argumenten nicht überzeugen.
Aktionärsvertreter wollen Aufklärung
Das Oberlandesgericht Celle hatte Mitte November entschieden, dass der Konzern einen externen Kontrolleur einsetzen muss. Von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz vertretene Aktionäre waren vor Gericht gezogen.