Das Vodafone-Logo steht vor der Vodafone-Deutschland-Zentrale (Archivbild).
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Archivbild: Sammelklage gegen Vodafone-Preiserhöhungen durch Verbraucherzentrale

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Verbraucherzentrale: Sammelklage gegen Vodafone-Preiserhöhungen

Rund zehn Millionen Kunden von Vodafone haben in den vergangenen Monaten die Ankündigung erhalten, dass die Preise steigen. Dagegen klagt jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Es ist eine der ersten solcher Sammelklagen in Deutschland.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Vodafone eingereicht. Konkret geht es dabei um Festnetzanschlüsse, die über einen Kabelanschluss oder per DSL genutzt werden. Vodafone hat dafür seit dem Frühjahr Kundengruppe um Kundengruppe die monatlichen Preise um fünf Euro erhöht.

Vodafone beruft sich bei Preiserhöhungen auf die AGB

Betroffen sind davon einem Unternehmenssprecher zufolge alle Festnetz-Kabel- und Festnetz-DSL-Verträge, die vor Mai 2023 abgeschlossen wurden – insgesamt etwa zehn Millionen Kunden. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen.

Die ersten Nutzer sind demnach im Frühjahr darüber informiert worden, die letzten in den vergangenen Wochen. Noch nicht für alle Kunden sei die Preiserhöhung damit wirksam. Die Preiserhöhung gilt, so der Sprecher, auch für Verträge, die noch in der Mindestvertragslaufzeit sind.

Vodafone beruft sich dabei auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die, so die Sicht des Konzerns, eine Preisanpassung ermöglichen, wenn sich die Kostenstruktur des Unternehmens nachweisbar verändert. Rechtlich ist es grundsätzlich offenbar auch möglich, in sogenannten Dauerverträgen die Preise während der Laufzeit zu erhöhen.

Vodafone: Preise sind überall gestiegen

Allerdings müssen sich dafür die Ausgaben einer Firma nach Abschluss des Vertrages geändert haben und das Unternehmen selber nicht verantwortlich für die höheren Ausgaben sein. Vodafone beruft sich hier auf die allgemeine Teuerung der letzten Zeit, von Energie über Materialien bis hin zu den Gehältern der Mitarbeiter: "Der Großteil aller deutschen Unternehmen hat in den vergangenen Monaten inflationsbedingt seine Preise erhöht. Wir haben lange versucht, uns gegen diesen Trend zu stellen. Allerdings müssen auch wir aufgrund stark gestiegener Kosten unsere Festnetzpreise (Kabel und DSL) moderat anpassen."

Verbraucherzentrale: Preiserhöhungen bei Vodafone unwirksam

Die Verbraucherschützer gehen aber davon aus, dass die Preiserhöhungen unwirksam sind und haben deswegen beim Oberlandesgericht Hamm die Sammelklage dagegen eingereicht. Der Bundesverband konkretisiert dabei auch erstmal gar nicht, weshalb die Preiserhöhungen unwirksam sein könnten, sondern geht davon aus, dass Preise in Verträgen dauerhaft für beide Seiten gelten. Neue Preise müssten in gegenseitigem Einvernehmen neu ausgehandelt und nicht einseitig beschlossen werden - trotz des von Vodafone eingeräumten Sonderkündigungsrechtes, so Sebastian Reiling, der Jurist, der bei der Verbraucherzentrale Bundesverband die Klage betreut.

Die absehbare Gerichtsverhandlung wird sich dann aber wohl um die Gültigkeit der AGB von Vodafone drehen, in der die entsprechende Preisanpassung vorgesehen ist. Diese Klauseln, so Reiling, "so sie überhaupt vorhanden sind, erfüllen nicht die Anforderungen der Rechtsprechung und der gesetzlichen Vorgaben".

Das sogenannte Klageregister, in dem sich betroffene Vodafone-Kunden eintragen können, wird wohl in wenigen Wochen eröffnet. Bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung können sie sich dann dort eintragen und von einem Urteil dann auch möglicherweise profitieren.

Sammelklage gibt es in Deutschland erst seit wenigen Wochen

Das Instrument der Sammelklage ist dabei noch ganz neu. Erst seit Oktober 2023 gibt es dafür die rechtliche Grundlage. Sie ergänzt die seit 2018 mögliche Musterfeststellungsklage. Im Grundsatz unterscheiden sich die beiden Klagearten durch die Folgen für die Verbraucher. Bei der Musterfeststellungsklage wird vor Gericht grundsätzlich festgestellt, was für Verbraucher im konkreten Klagefall gilt. Die Betroffenen müssen dann aber ihren jeweiligen Einzelfall erneut vor Gericht durchbringen. Bei der Sammelklage erhalten die eingeschriebenen Verbraucher im Erfolgsfall direkt Recht und bekommen beispielsweise Geld zurück.

Im Audio vom 30. Juni: Ampel einigt sich auf Sammelklage

Die leere Regierungsbank im Bundestag (Archivbild)
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Symbolbild: Ampel einigte sich auf Sammelklage

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