Eine Flasche der Riegele-Spezi (l.) und eine Flasche der Paulaner-Spezi (r.) werden nebeneinander gehalten (Symbolbild).
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Eine Flasche der Riegele-Spezi (l.) und eine Flasche der Paulaner-Spezi (r.) werden nebeneinander gehalten (Symbolbild).

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Paulaner gewinnt Spezi-Streit gegen Riegele

Entscheidung im Namensstreit der bayerischen Brauereien Paulaner und Riegele: Paulaner darf sein Getränk aus Cola und Orangenlimo auch künftig als Spezi verkaufen. Eine Vereinbarung aus dem Jahr 1974 gilt. Das hat das Landgericht München mitgeteilt.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Schon länger streiten die Augsburger Brauerei Riegele und die Münchner Brauerei Paulaner darüber, ob Paulaner sein Getränk aus Cola und Orangenlimonade weiter offiziell Spezi nennen darf. Jetzt gibt es ein Urteil: Das Landgericht München erlaubt es Paulaner weiterhin, sein Spezi auch mit diesem Namen zu vertreiben.

Gericht gibt Paulaner Recht

Die 33. Zivilkammer am Landgericht München I gibt der Paulaner-Seite Recht: Eine fast 50 Jahre alte Vereinbarung mit Riegele über die Namensnutzung sei "weiterhin wirksam und fortbestehend".

Riegele hatte die Abmachung im vergangenen Jahr gekündigt und wollte stattdessen einen neuen Lizenzvertrag schließen – Paulaner hätte dann bis zu fünf Millionen Euro jährlich zahlen müssen. Dagegen wandten sich die Münchner mit einer Feststellungsklage und bekamen nun Recht.

Paulaner hält vertragliche Vereinbarungen "unbestritten ein"

Nach Überzeugung der Kammer ist die Abmachung der Brauereien aus dem Jahr 1974 nicht als Lizenzvertrag, sondern als Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung auszulegen. Solche markenrechtlichen Vereinbarungen seien - im Gegensatz zu Lizenzverträgen - nicht ordentlich kündbar, so die Kammer.

Für eine außerordentliche Kündigung habe Paulaner keinen Anlass gegeben. Das Gericht hält fest: Paulaner halte "die vertraglichen Vereinbarungen unbestritten ein".

Spezi-Rechte: Einigung im Jahr 1974 für 10.000 Mark

Hintergrund des bizarren Streits: Als erstes brachte die Riegele-Brauerei aus Augsburg ein Getränk namens Spezi auf den Markt, nach eigenen Angaben wurde das entsprechende Warenzeichen Mitte der 1950er-Jahre eingetragen. Später zog Paulaner nach.

1974 einigten sich beide Brauereien schließlich über die Verwendung des Namens, für die einmalige Summe von 10.000 Mark. Über den genauen Inhalt dieser Vereinbarung gab es unterschiedliche Aussagen. Gegen eine Lizenzgebühr vergibt Riegele den Namen Spezi auch an andere Brauereien.

Richterin: "Sehr interessanter, komplexer Fall"

Nachdem Riegele- und Paulaner-Spezi jahrzehntelang friedlich koexistierten, kündigte Riegele schließlich den Vertrag – was wiederum Paulaner nicht hinnehmen wollte. Bei der mündlichen Verhandlung am Landgericht München im Juni hatte die Vorsitzende Richterin von einem "sehr interessanten, komplexen Fall" gesprochen, bei dem es mit einem Streitwert von 10 Millionen Euro um wirklich viel gehe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Als nächstes könnte Riegele das Oberlandesgericht München anrufen.

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