Ein Kunde steht vor dem Kühlregal. Im Supermarkt ist es manchmal schwierig, den Versuchungen zu widerstehen.
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Am Supermarktregal ist es manchmal schwierig, den Versuchungen zu widerstehen.

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Locker, luftig und geschummelt: So erkennen Sie Mogelpackungen

Unternehmen haben erstaunlich viele Tricks und Möglichkeiten, um ein Produkt nach mehr aussehen zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich aber vor falschen Verpackungsversprechen schützen und sogar dagegen vorgehen.

Über dieses Thema berichtet: Das Verbrauchermagazin am .

Hinten im Supermarkt, bei den Chips und Nüssen, gibt es Verpackungen, die sehen besonders verlockend aus: Prall gefüllte Beutel, mit tollen Farben bedruckt und irgendwie magisch anziehend. Alle dürften wissen, welche Art von Verpackung gemeint ist. Denn wer sie öffnet, hat immer wieder den gleichen Effekt: Es ist viel weniger drin, als vorher anzunehmen war.

Aber: "Diese klassischen Luftverpackungen sind nicht automatisch auch eine Mogelpackung", erklärt Anja Schwengel-Exner von der Verbraucherzentrale Bayern. Denn viele Hersteller argumentieren ihre aufgepustete Verpackung mit dem Produktschutz, sprich: Die Chipstüte braucht so viel Luft, damit der Inhalt beim Transport nicht zerkrümelt. Dieses Argument sei zwar legitim, so Schwengel-Exner, aber nicht immer wirklich gerechtfertigt. Die Expertin unterscheidet deshalb drei verschiedene Arten der Mogelpackung.

Gleiche Packung, weniger drin: "Shrinkflation"

Die Margarine Rama hat aktuell ein echtes Image-Problem: Statt wie bisher 500 sind seit einigen Monaten plötzlich nur noch 400 Gramm in der klassischen Verpackung. Ohne Ankündigung oder Hinweis – und auch, ohne den Preis zu reduzieren. Diese Art der Mogelpackung wird "Shrinkflation" genannt. Die Verbraucherzentrale Hamburg geht davon aus, dass es künftig häufiger solche Fälle geben wird als bisher. Denn Rohstoffmangel und Inflation erschweren vielen Unternehmen die Produktion unter den bisher gewohnten Bedingungen.

Nichtsdestotrotz ist das nicht die feine Art, sagt Anja Schwengel-Exner. Verbraucherinnen und Verbraucher können mit etwas Geschick und Glück so eine "Shrinkflation"-Verpackung aber erkennen. Ein Hinweis auf einen Fall von "Shrinkflation" könnte eine neu gestaltete Verpackung oder eine neue Rezeptur sein. So war es auch bei Rama: Statt "100% pflanzlich" stand plötzlich "100% natürliche Zutaten" auf der dazu noch größer erscheinenden Verpackung. "So etwas wird häufiger genutzt, um dann auch unbemerkt den Inhalt zu reduzieren", erklärt Schwengel-Exner.

Zu wenig Inhalt für zu viel Karton: Luftverpackung

Die klassischste aller Mogelpackungen ist die Luftverpackung. Bei der Chipstüte mag die Masse an Luft sich noch mit der Transportsicherheit rechtfertigen lassen. Aber bei Teebeutel- oder Kaffeepad-Verpackungen ist es nicht so leicht zu erklären, wieso die besonders große und luftige Umverpackungen benötigen. Oft ist es nicht leicht, von außen zu erkennen, wie gut befüllt der Karton oder die Tüte tatsächlich sind. Öffnet man das Produkt aber, zeigt sich, dass locker noch ein paar Beutel oder Pads mehr hineingepasst hätten.

Anja Schwengel-Exner empfiehlt hier den Schütteltest: Wenn es beim Schütteln klappert oder raschelt, während es in anderen Verpackungen still bleibt, lohnt sich vermutlich eher die 'ruhigere' Verpackung. Außerdem hilft oft ein vergleichender Blick auf die Kilopreise, die seit diesem Jahr verpflichtend an jedem Preisschild stehen müssen.

Weniger enthalten als angegeben: Unterfüllung

Dieses Phänomen tritt oft bei frischen Produkten wie Joghurt oder Käse auf. Denn die Produzenten müssen die sogenannte Nennfüllmenge, also die Gramm-Angabe auf der Außenseite, nur im Durchschnitt einer Charge erreichen. Dabei kann es passieren, dass in der Frischkäsepackung statt 200 Gramm tatsächlich nur 190 Gramm Käse enthalten sind – und fünf Gramm Wasser. Diese Art der Mogelpackung ist zwar am schwersten zu erkennen und zu beanstanden, aber sie gehört auch zu den selteneren Fällen. Sollte so etwas beim gleichen Produkt öfter auftauchen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich an die Verbraucherzentralen oder das Eichamt wenden.

Verbraucher können Mogelpackungen melden

Um offenkundige Mogelpackungen oder auch Verdachtsfälle zu melden, gibt es online ein Meldeformular. Dort ist auch die Liste mit den nachgewiesenen Mogelpackungen zu finden. Eine Meldung beim Eichamt ist zwar auch möglich, allerdings komplizierter gestaltet.

Übrigens sind Mogelpackungen nicht nur für Verbraucherinnen und Verbraucher ärgerlich, sondern auch schlecht für die Umwelt. Laut Berechnungen der Verbraucherzentralen könnten bis zu 27 Prozent Müll eingespart werden, wenn es strengere Vorschriften und Gesetzesgrundlagen für das Verpacken von Lebensmitteln gäbe.

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