Rückzahlung von Corona-Hilfen: Frist verlängert
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Rückzahlung von Corona-Hilfen: Frist verlängert

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Rückzahlung von Corona-Hilfen: Frist verlängert

Der Bund versprach schnelle Hilfe in Milliardenhöhe. Jetzt müssen viele Unternehmen und Solo-Selbstständige die Corona-Soforthilfen zurückzahlen. Manche können sich von der Rückzahlung befreien lassen. In Bayern wurde die Frist jetzt verlängert.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft und Börse am .

Eigentlich sollten Solo-Selbstständige und Unternehmer die Corona-Soforthilfen bis Ende Juni zurückzuzahlen. Nun haben sie aber doch bis 31. Dezember Zeit. Das hat das Bayerische Wirtschaftsministerium auf Anfrage des BR bestätigt. Alleinstehende Unternehmer sind von der Rückzahlung befreit, wenn sie nicht mehr als 25.000 Euro Gewinn nach Steuern erzielen. Bei Unterhaltspflichtigen liegt die Grenze bei 30.000 Euro.

Bislang war es trotz Ankündigung des Ministeriums noch nicht möglich, den Antrag auf Erlass zu stellen. Jetzt soll es ab Anfang Juli möglich sein. Wer dafür aufkommen muss, ob Bund oder Länder, ist umstritten. Bayern sieht den Bund in der Pflicht, der habe die Corona-Hilfen schließlich bezahlt.

Deutliche Kritik aus der Wirtschaft

Kritik kommt vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW). Das Aufschieben der Frist bis Ende 2023 verlängere nur die Ungewissheit bei Unternehmen und Solo-Selbstständigen. Achim von Michel, Sprecher des BVMW in Bayern bemängelt: "Wir wundern uns zum einen sehr, dass diese Änderung nicht sofort aktiv von der Staatsregierung kommuniziert wurde, sondern nur versteckt auf einer Corona-Unterseite im Internet zu finden ist. Zum anderen ist inzwischen die erste Klage eines Mittelständlers sowohl zum Online-Verfahren als auch zu den Rückzahlungsforderungen beim Verwaltungsgericht München anhängig." Von Michel fordert, das gesamte Verfahren auszusetzen bis Rechtssicherheit herrsche. So lange solle man auch nichts zurückzahlen, sondern abwarten, rät er.

Corona-Hilfen während der Pandemie

Der Bund und der Freistaat hatten in den ersten Monaten der Pandemie kurzfristig rund 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt, um drohende Liquiditätsengpässe auszugleichen und Insolvenzen zu verhindern. Unternehmen und Selbstständige hatten bei der Antragstellung geschätzt, wie hoch ihre Liquiditätsengpässe in den folgenden drei Monaten sein würden. Zu viel gezahltes Geld muss zurückgezahlt werden.

Verfahren gegen die Rückzahlungsforderungen

Das Rückzahlungssystem insgesamt ist umstritten. Erst Anfang Juni hatte das Verwaltungsgericht München den Eingang einer Klage eines Unternehmens bestätigt, die sich nicht nur gegen die Rückzahlung von Hilfen richtet, sondern auch gegen das Onlineverfahren, mit dem Rückforderungen ermittelt werden sollen. In Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die laufenden Rückmeldeverfahren rechtswidrig seien. Zuvor hatten mehrere Unternehmen gegen die Rückzahlungsforderung geklagt.

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