Schild Soforthilfe
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Unternehmen sollen die Corona-Soforthilfe bis Ende Juni zurückzahlen.

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Corona-Soforthilfen: Wer muss sie zurückzahlen? 

Der Bund versprach schnelle Hilfe in Milliardenhöhe. Jetzt müssen viele Unternehmen die Corona-Soforthilfen zurückzahlen. Der Ärger ist groß – doch manche können sich von der Rückzahlung befreien lassen.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft und Börse am .

Mittlerweile laufen die Geschäfte wieder gut, aber im März 2020 musste Birgit Binder ihren Friseursalon in Seehausen bei Murnau für vier Monate schließen. Wegen des Lockdowns in der Corona-Pandemie: "Das war eine Katastrophe, wir waren alle wie im Schockzustand", sagt sie. "Auf einmal zu Hause hocken, nichts mehr tun, nicht wissen, wie's weitergeht."

Unternehmen müssen Soforthilfe bis Ende Juni zurückzahlen

Der Bund unterstützte die 53-jährige Friseurmeisterin mit der Soforthilfe: Insgesamt 9.000 Euro. Das war die Rettung. Doch jetzt soll sie die Coronahilfe bis Ende Juni wieder zurückzahlen.

Im November letzten Jahres flatterte bei betroffenen Betrieben Post ins Haus. Sie sollen bis Ende Juni überprüfen, ob sie tatsächlich einen Liquiditätsengpass hatten. Ansonsten drohe eine Anzeige wegen Subventionsbetrug.

Der Frust ist bei vielen Geschäftsleuten groß. Zumal die Personalkosten nicht anrechenbar sind wegen des bezahlten Kurzarbeitergeldes. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) will jetzt kleinere Betriebe entlasten. Sein Plan: Alleinstehende sind von der Rückzahlung befreit, wenn sie nicht mehr als 25.000 Euro Gewinn nach Steuern erzielen. Bei Unterhaltspflichtigen liegt die Grenze bei 30.000 Euro.

Antrag auf Befreiung verzögert sich

Wenn sich betroffene Selbstständige und kleine Betriebe von der Rückzahlung befreien lassen wollen, müssen sie einen Antrag beim bayerischen Wirtschaftsministerium stellen. Das Antragsverfahren hätte eigentlich am 1. Juni online starten sollen, verzögert sich jedoch aus technischen Gründen. Die Anträge seien frühestens ab nächster Woche möglich, meldet das Ministerium in München.

Wer die fehlenden Rückzahlungen bezahlen soll, ist unklar. Bayern hat die Finanzierung abgelehnt und verweist auf den Bund. Der habe die Coronahilfen schließlich bezahlt.

Steuerberater Lukas Hendricks vom Verband der steuerberatenden Berufe Bayern empfiehlt Unternehmen, mit der Rückzahlung abzuwarten, bis die genauen Konditionen des Erlassantrages bekannt sind. Diese sollten in den nächsten Tagen auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums veröffentlicht werden.

Klage gegen Rückzahlung möglich

Außerdem rät der Steuerberater allen, die wegen ihrer Einkommenshöhe nicht um eine Rückzahlung herumkommen, einen Anwalt mit der Spezialisierung auf Verwaltungsrecht aufzusuchen.

Birgit Binder müsste auf jeden Fall zurückzahlen. Die Friseurmeisterin hat das Vertrauen in die Politik verloren: "Man sollte sein Wort halten und nicht nach zwei Jahren kommen und alles umjustieren, das geht einfach nicht." Notfalls könnte sie klagen und hoffen, dass die Verwaltungsgerichte die Sache noch klären.

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