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Altersvorsorge: Riestervertrag lohnt nur bei geringen Einkünften

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Altersvorsorge: Riestervertrag lohnt nur bei geringen Einkünften

Die Bundesregierung will die Riesterrente grundlegend reformieren. Eine Arbeitsgruppe hat dazu Vorschläge erarbeitet. Sie stoßen bei Verbraucherschützern auf heftige Kritik. Aber was heißt das für die Verbraucher? Lohnt es sich noch zu riestern?

Über dieses Thema berichtet: Das Verbrauchermagazin am .

Soll ich jetzt noch einen Riestervertrag abschließen oder lieber nicht? Eine schwierige Frage, das muss auch die Verbraucherzentrale Bayern zugeben. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Riesterreform sind noch nicht sehr konkret und es sind auch nur Vorschläge. Die richtige Reform soll erst nächstes Jahr beschlossen werden, da kann sich noch vieles ändern.

Alte Riesterverträge nicht kündigen

Wer schon einen Riestervertrag hat, der sollte ihn auch behalten. Denn die Reform wird nur für Neuverträge gelten. Die Bundesregierung hat auch betont, dass es bei der herkömmlichen staatlichen Förderung für Geringverdiener, Kinder und Berufsanfänger bleiben soll.

Allerdings lohnt es sich immer, den aktuellen Vertrag zu überprüfen. Kündigen ist aber in den seltensten Fällen wirklich ratsam. Im Zweifel kann man den Anbieter wechseln oder den Vertrag stilllegen.

Neuverträge bei Riester nur selten sinnvoll

Wer jetzt darüber nachdenkt, etwas für seine Altersvorsorge zu tun, sollte genau rechnen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern lohnt es sich nur für Menschen mit sehr geringem Einkommen, die selbst nicht viel mehr als die 60 Euro Mindesteinzahlung leisten müssen, aber die Zuschläge bekommen.

Oder kinderreiche Familien, die den Kinderzuschlag erhalten. Aber auch die müssen sich genau umsehen, mit welchem Angebot sie riestern wollen. Denn Banken und Versicherungen haben in den letzten Jahren ihr Angebot deutlich reduziert. Grundsätzlich empfehlen Experten eher einen Fondssparplan oder Banksparplan, als eine Rentenversicherung, bei der deutlich höhere Gebühren anfallen.

Alternative: Eigeninitiative bei der Altersvorsorge

Wer etwas mehr verdient und jetzt in die Altersvorsorge einsteigen möchte, der sollte entweder auf die Reform warten oder er kann schon mal "privat" anfangen zu sparen. Zum Beispiel mit einem ETF-Sparplan.

Vielleicht gibt es nach der Reform die Möglichkeit, das bis dahin angesammelte Geld in das neue Vorsorgemodell zu übertragen.

Verbraucherschützer enttäuscht über Riester-Reformvorschläge

Chance vertan – so lautet das einhellige Urteil der Verbraucherschützer zu den Reformvorschlägen der Arbeitsgruppe. Eine grundlegende Reform der Riesterrente sei das nicht. Es wird nur die Produktpalette erweitert und die sogenannte Bestandsgarantie aufgeweicht. Diese Garantie sollte sicherstellen, dass die Sparerinnen und Sparer zumindest ihr eingezahltes Geld und die staatliche Förderung wieder herausbekommen.

In Zeiten niedriger Zinsen ging das aber immer zu Lasten der Rendite. Hier soll es in Zukunft mehr Wahlmöglichkeiten geben.

Riester-Vorschläge berücksichtigen menschliches Verhalten zu wenig

Die Reformvorschläge gehen vielen nicht weit genug, weil sie vor allem nicht die neueren Erkenntnisse der Verhaltensökonomie berücksichtigen. Demnach brauchen Verbraucher einfache Auswahlmöglichkeiten und ein wenig Druck. Zum Beispiel die sogenannte Opt-Out-Regelung. Arbeitnehmer werden dabei automatisch in eine Zusatzversorgung aufgenommen und müssen aktiv widersprechen, wenn sie sie nicht wollen.

Mit solchen Konzepten haben vor allem die skandinavischen Länder schon gute Erfahrungen gemacht. Nur sehr wenige Menschen haben die Zusatzversorgung wieder abgewählt.

Dieser Artikel ist erstmals am 21. Juli 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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