Ein Rentenbescheid in einem Ordner
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Online-Rentenübersicht ist gestartet (Symbolbild)

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Neues Online-Portal verschafft Übersicht zu Rentenzahlungen

Viele Menschen in Deutschland haben nur eine vage Vorstellung davon, wie viel Geld sie im Alter zur Verfügung haben werden. Ein neues offizielles Online-Portal soll mehr Überblick schaffen. Noch ist das Angebot in einer Pilotphase.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die gesetzlichen Rentenkassen verschicken zwar regelmäßig Informationen darüber, was die Versicherten im Alter voraussichtlich überwiesen bekommen. Aber die Bundesregierung hat entschieden, dass eine Gesamt-Übersicht hilfreich wäre, in der auch Ansprüche aus Betriebsrenten oder privater Vorsorge aufgelistet sind. Die ist jetzt unter "rentenuebersicht.de" online gegangen. Allerdings ist das Angebot zunächst noch recht schmal. Es sind zwar die gesetzlichen Rentenkassen dabei, die Zahl der Anbieter einer betrieblichen oder privaten Vorsorge ist allerdings sehr überschaubar.

Was ist der Zweck des Renten-Online-Portals?

In der Bundesregierung ist man überzeugt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Überblick über ihre finanziellen Ansprüche im Alter haben sollten. Nur so können sie entscheiden, ob sie mit dem, was sie erwarten können, nach eigener Einschätzung zurecht kommen oder ob sie stärker privat vorsorgen sollten. Die Menschen sollen also besser einschätzen können, ob auf sie eine "Renten-Lücke" zukommt oder nicht.

Was zeigt das Renten-Online-Portal?

Unter der Adresse www.rentenuebersicht.de werden Ansprüche bei den gesetzlichen Rentenkassen aufgelistet. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund können ihre Daten ebenso abrufen wie Versicherte regionaler gesetzlicher Rententräger oder der Knappschaft Bahn/See. Sie erhalten Zahlen nach dem Muster, das jetzt schon in der schriftlichen Rentenübersicht zu sehen ist, die viele Versicherte jedes Jahr erhalten.

Dort sind bereits erworbene Ansprüche aufgelistet sowie eine Hochrechnung, welche Ansprüche beim Rentenantritt wahrscheinlich erreicht sein werden. Neben den Ansprüchen bei den gesetzlichen Rententrägern sollen unter www.rentenuebersicht.de Stück für Stück immer mehr Ansprüche aufgelistet werden, die bei anderen Trägern erworben wurden, wie etwa Pensionsfonds oder Betriebsrenten. Auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist grundsätzlich mit dabei, ebenso wie Riester- und Rürup-Renten und Kapital-Lebensversicherungen sowie Fonds-Sparpläne als Altersvorsorge-Verträge mit Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr.

Sind auch der Rentenverlauf und die Beitragszeiten abrufbar?

Nein. Das Portal stellt nicht das ganze Versichertenkonto online. Es hat nur den Zweck, über die Summe Auskunft zu geben, die man als Altersversorgung erwarten kann.

Bringt das Portal schon einen umfassenden Überblick?

Nein, noch nicht. Die gesetzlichen Rentenkassen haben zwar ihre Daten abrufbar gemacht. Aber es sind noch sehr wenige andere Träger dabei, wie etwa die Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG, die Union Investment Privatfonds GmbH, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie die Württembergische Lebensversicherung AG. Aber die Rentenkassen hoffen, dass von Woche zu Woche mehr Anbieter ihre Daten abrufbar machen.

Sind auch Daten zu Wertpapier-Anlagen oder Immobilien enthalten?

Nein. Das Portal umfasst nur Ansprüche aus Rentenversicherungen. Es sind also nur die gesetzlichen Rentenkassen dabei sowie Träger von betrieblicher Altersvorsorge und Anbieter privater Rentenversicherungen. Wer Geld in Finanzanlagen - wie etwa Wertpapiere - fürs Alter zurücklegt oder eine Immobilie als Teil seiner Altersvorsorge sieht, der muss selbst überlegen, wie gut die ihn im Alter absichern. Die Rentenversicherer empfehlen, sich im Zweifelsfall einen Termin für eine Rentenberatung geben zu lassen.

Was brauche ich technisch, um meine Daten einzusehen?

Der Zugang ist nur möglich, wenn man seine Identität über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion nachweisen kann. Auch eine eID-Karte, wie sie für Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wird, kann man verwenden. Man braucht also einen entsprechenden vergleichsweise neuen Ausweis, der über NFC-Technik und über die "Ausweis-App" auf dem Smartphone eine Online-Authentifizierung ermöglicht. Auch ein entsprechendes Lesegerät kann genutzt werden.

Mit diesen Voraussetzungen kann man sich direkt auf dem Smartphone in die Online-Rentenübersicht einloggen. Es ist aber auch eine Einwahl über den Computer möglich. Dann muss man den Rechner so mit dem Smartphone koppeln, dass es die Funktion eines Karten-Lesegeräts übernimmt.

Welche weiteren Daten brauche ich?

Neben Ausweis mit Online-Funktion, Smartphone und gegebenenfalls Computer ist noch die Steuer-Identifikationsnummer nötig. Die Rentenversicherungsnummer wird nicht abgefragt.

Gibt es technische Fallstricke?

Die Deutsche Rentenversicherung betont, das Angebot sei noch in einer Pilotphase. Voll funktionsfähig soll es im Dezember sein. Deswegen bitten die Rentenkassen die Nutzerinnen und Nutzer um Rückmeldungen zu Problemen. Die können beispielsweise auftreten, wenn man versucht, sich am Arbeitsplatz in einer Firma einzuwählen. Denn viele Firmen-Netzwerke und Firmen-WLANs blockieren die nötigen Zugänge. Man kann sich in der Regel auch nicht im "Inkognito-Modus" oder im "persönlichen Modus" seines Browsers einwählen. Der Browser, den man nutzt, muss derjenige sein, der als Standard-Browser auf dem jeweiligen Gerät festgelegt ist.

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