Ein Mitarbeiter bestreicht einen Reifen mit Fett in einer Kfz-Werkstatt.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Hannes P Albert

Ein Mitarbeiter bestreicht einen Reifen mit Fett in einer Kfz-Werkstatt.

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Kfz-Versicherung wechseln: Was in diesem Jahr zu beachten ist

Wer seine Versicherung wechseln will, hat dafür unter Umständen nur noch ein paar Tage Zeit. Viele der Jahresverträge laufen vom 1. Januar an, mit einer einmonatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung muss deshalb bis spätestens 30. November eingehen.

In diesem Jahr kann sich ein Wechsel besonders lohnen. Denn aufgrund höherer Unfallzahlen und gestiegener Werkstattkosten sind viele Kfz-Versicherungen teurer geworden. Ein Vergleich kann einiges bringen, bis zu ein paar Hundert Euro, je nachdem welches Auto man hat und welchen Tarif man wählt. Allerdings sollte nicht nur der Preis eine Rolle spielen, sondern auch die Leistungen.

Höhere Wechselbereitschaft der Kunden

Die Versicherungsbranche steckt in einem Dilemma. Auf der einen Seite sind die Kosten für die Kfz-Policen zum Teil stark gestiegen, wie der Branchenverband GDV mitgeteilt hat. Alle Gesellschaften schrieben rote Zahlen, heißt es. Auf der anderen Seite ist der Wettbewerbsdruck groß, die Versicherer buhlen um neue Kunden und sind deshalb auch bereit, über günstigere Prämien Marktanteile zu gewinnen – offensichtlich mit wachsendem Erfolg.

In diesem Jahr scheint die Wechselbereitschaft besonders hoch, wie die Vergleichsportale Verivox, Check 24 und Tarifcheck sowie der ADAC unisono festgestellt haben.

Vor allem Bestandskunden sollten genau hinschauen

Kunde ist nicht gleich Kunde, das gilt auch für die Versicherer. So hat man beim Vergleichsportal Verivox festgestellt, dass die Gesellschaften in dieser Wechselsaison zweigleisig unterwegs sind. Während für die Bestandskunden die Policen erhöht worden seien, seien Neukunden mit günstigeren Preisen gelockt worden, so Verivox-Sprecherin Nadja Feder.

Offensichtlich hatten sie mit der Neuakquise Erfolg. Man habe in dieser Saison weitaus mehr Wechselaktivitäten gesehen als in der letzten. Ganz wichtig sei es, den bestehenden Vertrag erst dann zu kündigen, wenn ein neuer abgeschlossen worden sei, warnt der Bund der Versicherten. Damit sei ein lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet, so BdV-Sprecherin Julia Alice Böhne.

Kfz-Versicherungsbeiträge steigen im Schnitt zweistellig

Dass kann aber auch daran liegen, dass die Versicherungen im Schnitt insgesamt deutlich teurer wurden. Check24 berichtet, dass die Kfz-Prämien im Vergleich zum Vorjahr um elf Prozent gestiegen sind. Neue Zahlen von Verivox zeigen mittlere Preissteigerungen über alle Versicherungsarten hinweg von 14 Prozent. Eine Kündigung kann sich also lohnen, vor allem wenn man als Neukunde ein günstigeres Angebot bekommt.

Der jetzige Preiswettbewerb hat für wechselwillige Kunden etwas Gutes. Denn bei Check24 hat man festgestellt, dass trotz der durchschnittlichen Steigerungen aufgrund des Konkurrenzdrucks meist der November der günstigste Monat für einen Wechsel ist. Denn vor ein paar Monaten waren die verlangten Prämien noch höher. Im Vergleich zum Sommer seien die Preise hier bereits um 16 Prozent gesunken, so Check24.

Günstigerer Tarif: Der Kunde hat es zum Teil selbst in der Hand

Viele können allerdings neben einem Versicherungsvergleich auch noch anderes tun, um den eigenen Tarif zu beeinflussen. So lohnt es sich, die gefahrenen Kilometer pro Jahr mal zu überprüfen. Wer weniger fährt als bisher angegeben und dies korrigiert, kann einiges sparen. Das gilt auch wenn man den Fahrerkreis einschränkt. In aller Regel gilt, je mehr Fahrer auf ein Auto angemeldet sind, umso teurer wird es. Günstiger kann es auch werden, wenn man sein in die Jahre gekommenes Fahrzeug nicht mehr Vollkasko, sondern Teilkasko versichert. Beim Bund der Versicherten (BdV) weist man darauf hin, dass ein Wechsel in der Regel jederzeit möglich sei.

Allerdings sei das Vorgehen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Ein umgekehrter Wechsel von der Voll- in die Teilkaskoversicherung gehe meist nur zum Ende des Versicherungsjahres, erklärt die Sprecherin vom BdV Julia Alice Böhne. Wer bereit ist, im Schadensfall eine Werkstatt zu akzeptieren, die mit der Versicherung kooperiert, erhält auch ein besseres Angebot. Es empfiehlt sich zudem, die Prämien gleich auf einmal zu bezahlen und nicht zum Beispiel viertel- oder halbjährlich. Und eine Möglichkeit ist auch, die Selbstbeteiligung zu erhöhen.

Einige Gesellschaften bieten darüber hinaus auch eigene Telematik-Tarife an. Bei diesen Tarifen spielt das Fahrverhalten eine Rolle. Wieviel man letztlich insgesamt sparen kann, hängt natürlich davon ab, wie hoch der Tarif generell ist. Je höher, desto mehr lässt sich sparen.

Kfz-Versicherung: Fristen, Kündigungen, Sonderkündigungsrechte

Kfz-Versicherungen laufen in aller Regel ein Jahr. Kunden haben die Möglichkeit bis zu einem Monat vor Vertragsablauf zu wechseln. Ein Blick auf die Rechnung reicht hier also, um festzustellen, bis wann man gekündigt haben muss. Für die meisten gilt der Jahreswechsel als Stichtag, Monat vor Ablauf, heißt also, bis zum 30. November muss die Kündigung bei der Versicherung eingehen. Daneben gibt es sogenannte unterjährige Verträge, die wie der Name schon sagt, innerhalb des Jahres abgeschlossen wurden.

Wer will, kann also jedes Jahr aufs Neue die Versicherung wechseln. Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte. Wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, kann man einen Monat nach der Benachrichtigung den Vertrag kündigen. Wer also Mitte November von seiner Versicherung die Nachricht erhält, dass es teurer wird, kann bis Mitte Dezember kündigen. Auch bei einem Schadensfall kann der bisherige Vertrag gekündigt werden, unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden bezahlt hat oder nicht. Allerdings muss der Schaden auch der Versicherung gemeldet worden sein und es muss klar sein, ob die Versicherung den Schaden nun übernimmt oder nicht.

Auch bei einem Fahrzeugwechsel kann man sich eine neue Kfz-Versicherung suchen. Wird das vorherige Auto verkauft, übernimmt der Käufer die alte Versicherung. Er kann wählen, ob er den Vertrag auf seinen Namen weiterlaufen lässt oder ob er eine neue Police abschließt. Die gilt sobald die Versicherungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle vorliegt.

Dieser Artikel ist erstmals am 19. November auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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