Stempel mit Aufdruck "Diesel-Skandal"
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Daimler scheitert mit Widerspruch gegen Diesel-Rückrufbescheide

Nach BR-Informationen hat das Kraftfahrt-Bundesamt Widersprüche des Autoherstellers Daimler gegen Rückrufbescheide zurückgewiesen. Die Behörde hatte in zahlreichen Diesel-Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen.

Der Diesel-Skandal lässt Daimler nicht los: Im Mai 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt einen Mercedes Vito der Schadstoffklasse Euro 6 des Stuttgarter Autoherstellers zurückgerufen – wegen einer "unzulässigen Abschalteinrichtung". Weitere Rückrufbescheide für zahlreiche Modellvarianten kamen in den folgenden Monaten und Jahren dazu. Betroffen sind mittlerweile 550.000 Fahrzeuge in Deutschland und 1,4 Millionen europaweit – von der A-Klasse bis zur renommierten S-Klasse und dem Transporter Sprinter. Es geht um die Baujahre 2008 bis 2018.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) warf dem Automobilhersteller zwischenzeitlich in einem Interview "Salamitaktik" vor. Dabei habe der neue Vorstandsvorsitzende Ola Källenius versichert, dass er bei "unzulässigen Abgastechniken reinen Tisch" machen würde, beschwerte sich Scheuer.

KBA weist Widersprüche gegen Rückrufbescheide zurück

Daimler bestritt stets, dass es sich bei den von der Behörde festgestellten Auffälligkeiten um unzulässige Abschalteinrichtungen handeln würde. Deswegen hat der Konzern Widerspruch gegen die Bescheide eingereicht. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks und des Spiegels hat das KBA die Widersprüche des Unternehmens allerdings kürzlich zurückgewiesen. Das bestätigten Daimler und das Bundesverkehrsministerium dem BR jeweils auf Anfrage. "Bei einem Widerspruch fehlt noch die Begründung des Herstellers, so dass dieser noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte", so das Ministerium.

Daimler könnte gegen Behördenentscheidung klagen

Das bedeutet: Die dem Bundesverkehrsministerium unterstehende Behörde (KBA) ist weiterhin davon überzeugt, dass Daimler die Abgassysteme manipuliert hat. Wie Daimler reagiert, ist noch nicht klar: "Wir prüfen nun die Begründungen und entscheiden über die Einlegung eines Rechtsmittels", teilte ein Unternehmenssprecher dem BR schriftlich mit. Nach Angaben des Ministeriums kann Daimler im nächsten Schritt gegen die Bescheide klagen. Sollte Daimler vor Gericht ziehen, droht ein langjähriger Rechtsstreit durch mehrere Instanzen. Akzeptiert der Autobauer die Zurückweisung der Widersprüche, sind die Bescheide des KBAs rechtskräftig.

Experte: KBA-Entscheidung als "starkes Signal"

Nach Einschätzung von Michael Heese, Experte für Zivilrecht an der Universität Regensburg und langjähriger Beobachter des Diesel-Skandals, ist die KBA-Entscheidung für laufende Zivilverfahren von Bedeutung: "Wenn die zuständige Fachbehörde mehrfach geprüft hat, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und das so bestätigt hat, dann ist das ein starkes Signal. Das werden Zivilrichter natürlich auch in ihrem Meinungsbildungsprozess berücksichtigen."

Nach BR-Informationen haben zahlreiche Gerichte in Deutschland Schadenersatz-Klagen von Daimler-Kunden unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, dass Daimler gegen die KBA-Bescheide Widerspruch eingelegt habe und sie damit nicht rechtskräftig seien. Der Automobilhersteller betont, es gebe "über 15.000 Einzelklagen in Deutschland, bei bisherigen Entscheidungen wurde in rund 95 Prozent der Fälle zu Gunsten unseres Unternehmens entschieden". Das könnte sich allerdings am Ende auch aufgrund der KBA-Entscheidung ändern.

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