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Richter am Bundesverfassungsgericht

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BVerfG: Informationen über Lebensmittel-Verstöße rechtens

Die Behörden dürfen die Öffentlichkeit über Verstöße gegen Lebensmittel- und Hygienevorschriften informieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klargestellt. Die Richter halten allerdings eine zeitliche Begrenzung für angebracht.

Über dieses Thema berichtet: Bayern 2 extra am .

Das öffentliche Interesse wiege schwerer als der damit verbundene Eingriff in die Unternehmensfreiheit, erklärte das Gericht. Demnach dürfen die Behörden die Veröffentlichung auch noch eine Weile im Internet belassen, nachdem der Verstoß behoben ist. Das erhöhe den Druck, sich an die Regeln zu halten, so die Karlsruher Richter. Nach längerer Zeit sei eine weitere Veröffentlichung aber unverhältnismäßig. Entsprechende Informationen wie etwa Unternehmensnamen dürften nicht bis in alle Ewigkeit verbreitet werden (Az.: 1 BvF 1/13). Bisher gab es keine solche Löschungsfrist.

"Je länger eine für das Unternehmen negative Information in der Öffentlichkeit verbreitet wird, desto größer ist auf der anderen Seite dessen Belastung." Bundesverfassungsgericht

Zuständig für eine Begrenzung ist nun der Gesetzgeber, der bis Ende April 2019 eine zeitliche Grenze ziehen soll.

Normenkontrollklage von Niedersachsen

2012 hatte der Gesetzgeber eine klare Regelung zur Veröffentlichung von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben für Lebens- und Futtermittel sowie gegen Hygienevorschriften geschaffen. Die vorausgehende Praxis war dem Gesetzgeber zu zurückhaltend; nach der Neuregelung sind die Behörden zu den Veröffentlichungen verpflichtet. Dagegen gab es verfassungsrechtliche Bedenken einiger Gerichte. Das Land Niedersachsen griff die Neuregelung mit einer Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Deshalb setzten die Länder die neuen Vorschriften nicht mehr um.