Rechtsanwalt Chan-jo jun
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Rechtsanwalt Chan-jo jun verklagt Twitter

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Würzburger Anwalt wirft Justizminister Deal mit Twitter vor

IT-Anwalt Chan-jo Jun wirft Twitter vor, das NetzDG nicht voll umzusetzen. Twitter sagt: Müssen wir nicht und beruft sich auf eine entsprechende Zusage des Justizministeriums. Jun empört sich über einen "Deal", das Justizministerium widerspricht.

Über dieses Thema berichtet: regionalZeit - Franken am .

Twitter muss in Deutschland vorerst keine rechtlichen Konsequenzen befürchten, wenn es zentrale Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungs-Gesetzes (NetzDG) nicht umsetzt. Das habe das Bundesjustizministerium dem Dienst zugesichert, heißt es in einem Schreiben von Twitter-Anwälten, das der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun nun veröffentlichte.

Twitter muss sich nicht für Moderationsentscheidungen rechtfertigen

Das NetzDG ist ein deutsches Gesetz, mit dem die Verbreitung strafbarer und ehrverletzender Inhalte im Netz unterbunden werden soll. §3b sieht vor, dass Plattformen eine Beschwerdemöglichkeit gegen solche Moderationsentscheidungen anbieten müssen. Bei Twitter ist das aber nicht der Fall, weil Twitter §3b vorerst nicht beachten muss. Twitter muss sich also auch weiterhin nicht für seine Moderationsentscheidungen rechtfertigen.

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Jun vertritt den baden-württembergischen Beauftragten gegen Antisemitismus Michael Blume, der Twitter gerichtlich dazu zwingen möchte, Verleumdungen über ihn dauerhaft von der Plattform zu löschen, nach dem Prinzip "Take down and stay down". Blume hat Twitter 46 solcher diffamierender Posts als Verstoß gegen das NetzDG gemeldet — Twitter hat aber nur drei davon entfernt. Dagegen wollte Blume Einspruch einlegen, kann das aber gar nicht, weil Twitter das entsprechende in §3b des NetzDG geregelte so genannte Gegenvorstellungsverfahren gar nicht anbietet. Twitter will das Gegenvorstellungsverfahren auch weiterhin nicht anbieten und klagt deswegen vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen diesen Paragraphen.

Jun: Justizministerium ist mir in den Rücken gefallen

IT-Anwalt Jun sieht in der Zusage des Justizministeriums, keine Sanktionen gegen Twitter einzuleiten, einen "Deal", den Twitter mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gemacht habe und wirft der Bundesregierung vor, ihm "heimlich und ohne Not in den Rücken zu fallen".

Das Bundesjustizminsterium wollte Juns Vorwürfe auf BR24-Anfrage nicht kommentierten, stellte aber klar, dass das NetzDG auch für Twitter gelte. Die Zusicherung, keine rechtlichen Schritte gegen Twitter einzuleiten (Stillhaltezusage) habe das Justizministerium gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln abgegeben, nicht gegenüber Twitter. "Es gibt keinen Deal", sagte ein Sprecher des Justizministeriums zu BR24.

In einem ähnlichen Fall gewann Jun gegen Facebook

Jun wollte wie schon in einem ähnlich gelagerten Verfahren gegen Facebook ein Grundsatzurteil herbeiführen. Im April feierte er einen großen Erfolg, als er für seine Mandantin, die prominente Grünen-Politikerin Renate Künast, eine Klage gegen Facebook gewann. Das Netzwerk wurde verurteilt, ein Meme mit einer ehrverletzenden Behauptungen gegen Künast zu löschen und auch alle anderen Posts, die die Behauptung sinngemäß übernehmen. Dieses Grundsatzurteil sorgte für großes Aufsehen, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist, weil Facebook dagegen Berufung eingelegt hat.

Das Landgericht Frankfurt verhandelt den Fall am Donnerstagnachmittag.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben die ursprüngliche Version des Artikels um eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums ergänzt, das den "Deal"-Vorwurf von sich weist.

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