Ein Mann liegt mit seinem Kopf auf der Tastatur eines Laptops, auf dem eine Sanduhr gezeigt wird.
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Langsam rieselt das Bit durch die Datenleitung: Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert auch eine Anhebung der Mindestbandbreite.

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Verbraucherzentrale fordert: 15 Euro weniger bei langsamem Netz

Weniger Internet als versprochen und bezahlt? Für solche Fälle fordert der "Verbraucherzentrale Bundesverband" monatlich pauschal 15 Euro Schadenersatz. Der bisherige Minderungsanspruch sei intransparent und schwer durchsetzbar.

Der Bundestag überarbeitet derzeit das Telekommunikationsgesetz, um den Netzausbau zu beschleunigen – die Rede ist offiziell vom "TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz". Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert darin jetzt eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamem Internet.

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Pauschal und monatlich 15 Euro abziehen

"Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden", erklärt Ramona Pop, die Vorsitzende des vzbv. Dafür schlägt sie einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, "bis die Diskrepanz behoben ist".

Minderungsrecht bislang schwer durchzusetzen

Erst seit 2021 haben Verbraucher in solchen Fällen überhaupt ein Preisminderungsrecht, das allerdings nur auf dem Papier gut aussehe, sagt die vzbv-Vorsitzende Pop: "In der Realität bleiben Verbraucher auf der Strecke und kommen nicht zu ihrem Recht." Das habe zwei Gründe: ein kompliziertes Messverfahren für Kunden und intransparente Kommunikation der Netzanbieter.

Nachweis ist vor allem zeitaufwändig

Wer seinem Netzanbieter nachweisen will, dass zu wenig der vertraglich vereinbarten Internetgeschwindigkeit bei ihm ankommt, muss sich auf ein aufwändiges Messverfahren einlassen: Das Nachweisverfahren sieht eine "Messkampagne mit 30 Messungen vor, die an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen sind", erklärt auf breitbandmessung.de die Bundesnetzagentur.

Anbieter berechnen Minderung "intransparent"

Selbst wer sich mit den Ergebnissen dieses Messverfahrens an seinen jeweiligen Netzanbieter wende, erhalte oft zu wenig Preisnachlass oder unter Umständen auch gar keinen, beklagt der vzbv. Ein gesetzlich festgelegter Pauschalbetrag könnte hier einen größeren Anreiz schaffen, Netzprobleme im Sinne der Kunden zügig zu beheben.

Unterversorgte Gebiete endlich anschließen

Eine weitere Forderung des Schreibens des vzbv: Die Bundesnetzagentur stehe nun in der Pflicht, unterversorgte Gebiete endlich ans Breitbandnetz anzuschließen. Die Bundesregierung selbst hatte Mitte des Jahres gemäß ​"Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung" (TKMV) eine neue Mindestbandbreite von 15 Megabit pro Sekunde pro Haushalt zugesichert.

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