Smartphone mit verschiedenen App vor dem Hintergrund mit EU-Emblem
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Internet-Plattformen

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Plattformen: Bundesnetzagentur muss sich um Beschwerden kümmern

Der Bundestag hat Regeln für Online-Plattformen in Deutschland festgezurrt. Damit wird hierzulande der Digital Services Act der EU umgesetzt. Künftig kann man sich über Internet-Plattformen immer direkt bei der Bundesnetzagentur beschweren.

Über dieses Thema berichtet: Rundschau Magazin am .

Der Bundestag hat den Weg frei gemacht, damit der Digital Services Act der EU auch in Deutschland strikt umgesetzt werden kann. Die Abgeordneten der Ampelkoalition stimmten mit ihrer Mehrheit dem Digitale-Dienste-Gesetz zu. Union und AfD votierten dagegen. Die Linke enthielt sich. Damit sind jetzt die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland geklärt. Zentrale Stelle ist die Bundesnetzagentur, die hierzulande darüber wachen soll, dass der Digital Services Act der EU von allen Internet-Unternehmen eingehalten wird.

Man muss nicht mehr "von Pontius zu Pilatus" laufen

Einer der wichtigsten Punkte im neuen Gesetz ist laut Martin Madey vom Verbraucherzentrale Bundesverband, dass es jetzt eine direkte Beschwerdestelle gibt. "Man muss nicht von Pontius zu Pilatus laufen", so Madey. Wer also bei einer Online-Plattform seine Rechten verletzt sieht, kann sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Sie muss sich dann um das Problem kümmern, egal ob es sich um eine Beschwerde gegen ein großes oder ein kleines Unternehmen handelt und unabhängig davon, ob die Firma ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland hat. Das sei ein großer Fortschritt für Privatpersonen, den man erst zum Schluss des Verfahrens mit in das neue deutsche Gesetz hineinverhandelt habe, sagt Verbraucherschützer Madey. Die Bundesnetzagentur bleibt demnach auch bei Problemen, die zum Beispiel die EU-Kommission weiterbehandelt, Ansprechpartnerin für die User in Deutschland.

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, die Probleme direkt mit einer Plattform zu klären, etwa weil es dann womöglich schneller geht. Die Unternehmen müssen deshalb ebenfalls ein gut funktionierendes Beschwerdemanagement einrichten, so steht es im Digital Services Act. Kümmern sich die Internet-Firmen nicht richtig um Kundenbeschwerden, kann auch das jetzt bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.

Beschwerden gegen Klickfallen und Personalisierung

Weiteres Beispiel für eine mögliche Beschwerde: manipulative Designs auf der Internetseite eines Anbieters. So ist es nicht erlaubt, User immer wieder zu fragen, ob sie nicht doch ein Abo abschließen wollen. Solche Klickfallen sind künftig ebenfalls ein Fall für die Bundesnetzagentur. Genauso die Sortierung von Produkten. Plattformen wie Google oder Amazon listen Artikel gerne so auf, wie es ihre Algorithmen anhand zuvor erstellter Personenprofile vorgeben. Simples Beispiel: wenn eine Verbraucherin nach einem Schwangerschaftstest gesucht hat, werden ihr fortan häufig Umstandsmoden ganz oben angezeigt, ob sie das will oder nicht. Der Digital Services Act schreibt den Plattformen vor, dass man die algorithmische Auflistung abschalten kann. Gibt es diese Möglichkeit nicht, kann man auch das der Bundesnetzagentur melden, die sich darum kümmern muss.

Was genau regelt der Digital Services Act eigentlich alles?

Grundsätzlich sollen User besser gegen Manipulation, Desinformation, Hassrede oder Produktfälschungen geschützt werden. Die Plattformen werden stärker dazu verpflichtet, solchen Meldungen nachzugehen und eventuelle Täter ausfindig zu machen. Die EU-Verordnung zielt dabei auf Online-Marktplätze genauso wie auf soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder App-Stores. Für die Unternehmen bringt der Digital Services Act einen Mehraufwand und Einschränkungen mit sich. So werden insbesondere die Möglichkeiten für Onlinewerbung auf Basis persönlicher Profile eingeschränkt.

Das neue deutsche Gesetz regelt dabei Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den Digital Services Act. Der aus Brüssel vorgegebene Spielraum für Sanktionen werde dabei ausgeschöpft, schreibt die Bundesregierung. Heißt konkret: Plattformbetreibern drohen Strafen von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes.

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