Die Außenanlage des Cyberbunkers an der Mosel.
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Die Außenanlage des Cyberbunkers an der Mosel.

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Haftstrafen für Betreiber von Cyberbunker in Rheinland-Pfalz

Einen "kugelsicheren" Ort für digitale Daten bot eine Firma auf Servern in einem Bunker an der Mosel feil. Das Angebot nahmen viele Kriminelle gerne an, etwa um Drogen zu verkaufen. Kann man Betreiber der Server dafür belangen? Nun fiel ein Urteil.

Vom Hauptangeklagten im "Cyberbunker"-Prozess am Landgericht Trier war der Vergleich schon vor der Verhandlung in den Medien zu lesen, einer seiner Verteidiger nutzte ihn auch gegen Ende des Verfahrens noch: Ein Server ist wie ein Bankschließfach.

Der Hauptangeklagte und die sieben Mitangeklagten haben demnach die Daten ihrer Kunden schlicht sicher auf ihren Servern verwahrt, wie Bänker Schmuck oder Dokumente in einem Bankschließfach verwahren würden - und nicht geschaut, was genau dort aufbewahrt wird. Dies sei aufgrund der Masse an Daten auf den Servern auch gar nicht möglich gewesen.

Dass die Kunden mit Hilfe der Cyberbunker-Server etwa illegale Websites im Darknet betrieben, auf denen massenhaft Drogen verkauft wurden, wussten die Angeklagte laut dieser Argumentation nicht. Sie konnten daher aus ihrer Sicht auch nicht - wie angeklagt - wegen Beihilfe in bis zu knapp einer Viertelmillion Straftaten verurteilt werden. Ihre Verteidiger forderten vor allem Freisprüche für ihre Mandanten.

Haft für Angeklagte

Das Gericht ging diese Argumentation nicht mit. Es sah es als erwiesen an, dass die acht Beschuldigten den "Cyberbunker" für kriminelle Kunden betrieben hatten. Sie bildeten laut Urteil eine kriminelle Vereinigung. Der Hauptangeklagte, ein Niederländer, wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Für sechs Angeklagte gab es Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten, ein weiterer wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Haftstrafen hatte auch die Staatsanwaltschaft zuvor gefordert. Sie hatte argumentiert, dass den Angeklagten das Geschäftsmodell der Firma bekannt gewesen sei. Bei der Auswertung habe die Staatsanwaltschaft keine legalen Inhalte auf den Servern finden können. Zudem habe die Firma aktiv mit "bulletproof" (kugelsicheren) Servern geworben und klargemacht, dass man alles außer Kinderpornographie und Terrorismus hosten würde.

Daten gebunkert

Für Aufsehen hatte der Cyberbunker-Prozess, der mehr als ein Jahr lang dauerte und zahlreiche Beweisaufnahmen erforderte, aus gleich mehreren Gründen gesorgt. Ein spannender, aber weniger aufsehenerregender Teil war die oben bereits angedeutete Frage, ob es gelingen würde, die Argumentation der Angeklagten, nur eine Infrastruktur bereitgestellt zu haben, für deren letztliche Nutzung man nichts könnte, zu widerlegen.

Schlagzeilen machte der Fall aber wohl vor allem wegen der Umsetzung der "kugelsicheren" Server. Der Niederländer und seine Mitstreiter hatten 2013 dem deutschen Staat einen ehemals von der Bundeswehr genutzten Bunker abgekauft, gelegen im Mont Royal in Traben-Trarbach an der Mosel. Mehrere unterirdische Stockwerke lagen gut geschützt in dem Berg, Notstromvorrichtungen, Generatoren, Klimaanlagen, riesige Öl-Tanks, Dieselvorräte und Büros inklusive, wie etwa der "Spiegel" ausführlich berichtete.

Teurer Service, anonyme Zahlung

All das, wohl auch unter Einsatz von Hunden, sollte sicherstellen, dass der Betrieb der dort befindlichen Server tatsächlich immer weiterlaufen würde. Die Firma ließ sich diesen Service teuer bezahlen. Der Betrieb des Bunkers verschlang laut "Spiegel" jedoch auch viel Geld. Laut dem Nachrichtenmagazin konnten die Kunden anonym bleiben und bar oder in Bitcoin bezahlen.

Trotz des Versprechens an seine Kunden sollen die Betreiber vor ihrer Festnahme 2019 durchaus in Einzelfällen mit der Polizei zusammengearbeitet und Daten von kriminellen Kunden freigegeben haben. Zu Ermittlungen kam es laut "Spiegel" am Ende wohl nicht zuletzt, weil ein berühmt-berüchtigter irischer Krimineller aus dem Drogenmilieu bei dem Bunker mitmischte. Er saß im aktuellen Prozess nicht mit auf der Anklagebank. Seine Spur verlaufe sich laut "Spiegel" im Bunker nach 2017.

Prozess geht wohl weiter

Beendet sein dürfte der Fall ohnehin nicht. Schon im Vorfeld der Urteilsverkündung kündigte ein Verteidiger an, vor den Bundesgerichtshof oder gar das Verfassungsgericht ziehen zu wollen, falls es zu einer Verurteilung käme.

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