Illustration: Auf dem Bildschirm eines Smartphones steht das Logo der Facebook-App.
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Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen bei ihren Facebook-Auftritten Kommentare löschen, die nicht themen- bzw. sendungsbezogen sind.

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Gericht: MDR darf Kommentare von Nutzern löschen

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen bei ihren Facebook-Auftritten Kommentare von Nutzern löschen, die nicht themen- bzw. sendungsbezogen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall des MDR entschieden.

In einem Streit um die Löschung von Kommentaren auf seiner Facebook-Seite hat sich der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) größtenteils durchgesetzt. Ein Nutzer der Kommentarfunktion hatte dagegen geklagt, dass zahlreiche seiner Äußerungen unter Verweis auf die "Netiquette" des MDR gelöscht worden waren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten berechtigt sind, Kommentare ohne Sendungsbezug zu löschen.

Bereits Vorinstanzen gaben MDR überwiegend Recht

Der Nutzer hatte schon in den beiden Vorinstanzen überwiegend keinen Erfolg gehabt. Die meisten seiner Äußerungen waren Kritik an der Löschungspraxis des MDR. Er hatte aber auch zum Beispiel unter einem Beitrag über ein Massensterben bei Amseln einen Kommentar mit Bezug zu Flüchtlingen abgegeben.

Nur bei einem von 14 gelöschten Kommentaren hatte der Mann vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Die Bundesrichter entschieden nun noch bei einer weiteren Äußerung, dass deren Löschung rechtswidrig war. Darin hatte sich der Kläger unter einem Beitrag über eine Razzia gegen Neonazis auch zu islamistischem Terrorismus geäußert.

Das Gericht entschied außerdem, dass der MDR bei der Löschung von Facebook-Kommentaren weder zu einer "vorherigen Anhörung noch zu einer nachträglichen Benachrichtigung" verpflichtet sei.

Nutzerkommentare müssen themenbezogen sein

Das sei zwar ein Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung, erklärte das Gericht. Doch sei dieser gerechtfertigt gewesen. Zum Zeitpunkt der Löschung galt noch der Rundfunkstaatsvertrag. Demnach musste der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich in Foren und Chats auf seine Sendungen beziehen. Das gelte auch für die Nutzerkommentare.

Die Regelungen seien jedoch teils auch in den Ende 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag übernommen worden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Die Bundesrepublik hatte sich mit der EU-Kommission darauf geeinigt, die Internetangebote der beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender zu präzisieren, um so private Medien zu schützen.

Geldstrafen nach Gewaltbilligung in Kommentaren

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gilt auch für andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten – auch sie sind berechtigt, solche Kommentare auf ihren Unternehmensseiten in den sozialen Netzwerken zu löschen. BR24 verfährt bei der Sichtung von Kommentaren nach ähnlichen Maßstäben.

Möglicherweise strafrechtlich relevante Kommentare werden dabei an die Behörden mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Immer wieder verhängen diese dann Strafen, beispielsweise wegen der Billigung von Straftaten. In zwei Kommentaren wurden zuletzt gewaltsame Handlungen gegen Politiker und gegen Klimaaktivisten gefordert. Gegen die Verfasser wurden nun Geldstrafen verhängt.

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