Bildrechte: picture-alliance/dpa
Bildbeitrag

Facebook-Logo

Bildbeitrag
> Netzwelt >

Daten-Skandal: Das Problem ist nicht (nur) Facebook

Daten-Skandal: Das Problem ist nicht (nur) Facebook

Vor dem US-Kongress wurde Facebook-Chef Mark Zuckerberg immer wieder dazu gedrängt, eine Änderung seines Geschäftsmodells zuzusagen. Doch das nur von Facebook zu verlangen, löst überhaupt kein Problem. Von Florian Regensburger

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Es hatte teilweise den Anschein eines Verhörs: Bei den Anhörungen am Dienstag im Senat des US-Kongresses und am Mittwoch im Energie- und Handelsausschuss des Abgeordnetenhauses versuchten die Mandatsträger immer wieder, dem 33-jährigen Facebook-Gründer weitgehende Zusagen abzunötigen. Man hat gemerkt, viele der Abgeordneten waren sauer.

Die Forderungen an Facebook sind verständlich

Die dubiose britische Daten-Firma Cambridge Analytica mit dem mittlerweile suspendierten CEO Alexander Nix, der auch einen guten Bösewicht in einem James-Bond-Film abgeben würde; der mitunter als trotzig und überheblich kritisierte Mark Zuckerberg, Herr über das weltgrößte soziale Online-Netzwerk mit über zwei Milliarden Nutzern; und Donald Trump, der mithilfe der ersten Beiden möglicherweise, so glauben viele, US-Präsident geworden ist: Diese Kombination gibt einen trefflichen Skandal ab.

Sei er, Zuckerberg, nun bereit, die Standard-Einstellungen für Privatsphäre bei Facebook derart zu ändern, dass die Erhebung und Weitergabe persönlicher Daten auf ein Minimum begrenzt werde? Sei er bereit, Facebooks Geschäftsmodell dahingehend zu ändern, dass Targeted Ads, also zielgerichtete Werbung aufgrund persönlicher Daten, darin am besten gar nicht mehr vorkomme? Diese Forderungen sind erst einmal verständlich. Sie zeugen aber nicht von großem Verständnis der Mechanismen des heutigen World Wide Webs.

Targeted Ads durchziehen das gesamte World Wide Web

Facebook ist nur ein Teil des Problems. Denn personenbezogene Daten zu Werbezwecken auszuschlachten und auf Basis dieser Informationen zielgerichtete Werbung anzuzeigen und - vor allem - zu verkaufen, ist eine der tragenden Finanzierungssäulen der heutigen Konsumenten-Angebote im Internet. Nicht nur Facebook tut es. Es tun auch Google, Amazon und zahllose weitere Internetunternehmen. Und alle Unternehmen, die bei Facebook, Google oder über andere Online-Werbenetzwerke Anzeigen schalten.

So kann jeder, der bei Facebook wirbt, personalisiert werben. Wer im Facebook-Menü auf "Werbeanzeige erstellen" klickt, kann sich schnell ein Bild von den Möglichkeiten machen. Hier kann festgelegt werden, dass eine Werbeanzeige zum Beispiel nur Frauen angezeigt wird, die in Städten leben, die zwischen 25 und 35 Jahre alt sind, die Abitur haben, die in einer festen Beziehung sind, die eine Katze besitzen und außerdem gerne auf Reisen gehen. Dass man eine derart genau eingegrenzte Zielgruppe sehr effektiv ansprechen kann, dass man sie da abholen, da packen kann, wo sie steht, erscheint logisch.

Wirkung von Online-Werbung umstritten

In wie weit sie sich aber auch von einer solch gezielten Ansprache manipulieren lässt, ist umstritten. "Es ist sehr schwierig, jemanden durch Werbung auch tatsächlich zu beeinflussen", sagt Simon Hegelich, Inhaber des Lehrstuhls für Political Data Science der Hochschule für Politik an der TU München, der zu Meinungsmanipulationen über soziale Medien forscht. Einfacher sei es dagegen, so Hegelich, jemanden durch Werbung in einer bereits bestehenden Haltung zu bestärken. Auch darin steckt ja ein gewisses Manipulations-Potenzial.

Dieses Potenzial zu nutzen, ist aber eben nicht nur auf Facebook beschränkt. Wer über Google Anzeigen schaltet, die dann auf jeder Website erscheinen können, die Google-Anzeigen eingebunden hat und sich darüber (mit) finanziert, kann ebenfalls sehr genau festlegen, welche Zielgruppe seine Werbung sehen soll. Auch bei Google passiert das aufgrund persönlicher Daten, die der Konzern aus dem Onlineverhalten der Nutzer seiner verschiedenen Dienste zieht: Aus der Google-Suche, aus dem Standortverlauf, den das Smartphone-Betriebssystem Android aufzeichnet, aus dem E-Mail-Dienst Gmail und aus vielen anderen Google-Apps.

Dabei können auch Daten mit einfließen, die dem Nutzer selbst nicht gänzlich bewusst sind: etwa Bewegungsmuster, die sich über den Standortverlauf ergeben. "Bei zielgerichteter Werbung besteht das Problem darin, dass einfach sehr, sehr viele Informationen über die Nutzer aufgesaugt werden und dann in diese Empfehlungssysteme reingehen, vielleicht auch Informationen, wo die Nutzer gar nicht wollen, dass die über sie bekannt sind", sagt Simon Hegelich. Das können zum Beispiel Online-Suchen nach Informationen über eine Krankheit sein, an der ein Internet-Nutzer leidet.

Die Forderung an Facebook greift zu kurz

Personalisierte Werbung ließe sich auch auf Basis ausschließlich von Daten vermarkten, die Nutzer den Unternehmen souverän und wissentlich dafür preisgeben. Dafür bräuchte es einfache, verständliche Nutzungsbedingen für all die praktischen und unterhaltsamen Internetdienste wie soziale Netzwerke, Videoportale, Landkarten- und Navigationsdienste und viele weitere mehr, die durch Werbefinanzierung überhaupt erst kostenlos angeboten werden können. Ebenso klar und verständlich müsste die Einwilligung in eine mögliche Datenweitergabe formuliert sein und kommuniziert werden.

Das jetzt aufgrund des aktuellen Skandals von Facebook zu fordern, ist verständlich. Um dem erkannten Gesamt-Problem des unkontrollierten Daten-Raubbaus beizukommen, müsste man es aber gleichzeitig genau so energisch und öffentlichkeitswirksam von allen anderen Internetunternehmen einfordern.

Hoffnung durch Europäische Datenschutzgrundverordnung

Ein Schritt in diese Richtung könnte die Europäische Datenschutzgrundverordnung sein, die am 25. Mai in Kraft tritt. Sie fordert mehr Transparenz bei den Nutzungsbedingungen und schreibt strengere Regeln bei der Datenweitergabe an Drittanbieter vor. Es bleibt abzuwarten, wie sehr sich auch US-Unternehmen, die in Europa operieren, daran gebunden fühlen; und wie hart europäische Gerichte bei Verstößen durchgreifen und auch Bußgelder - bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich - verhängen werden.